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VI

Der spekulativen Hortung von Grundstücken aus lange zurückliegenden Widmungen

durch eine bundesgesetzliche Regelung im Steuerrecht begegnen.

Höhere Dichten genehmigen, wo es möglich und vom Ortsbild verträglich ist.

Fraglich ist hingegen, ob das Einheben vorgezogener Erschließungskostenbeiträge eine

auch tatsächlich sinnvolle Bestimmung ist.

Bemerkung zu höheren Dichten

Die Wohnbauförderungsrichtlinie vom 1. Oktober 2013 schreibt für geförderte Mietwoh-

nungen zur Erreichung des höchsten Fördersatzes von 980 Euro/m² eine Nettonutzflächen-

dichte von mehr als 0,55 vor.

Auch die seit 1. Jänner 2015 geltende WBF-Richtlinie sieht diese Dichte vor.

Niedrigere Dichten verteuern die Miete wesentlich, insbesondere weil bei einer NNFLD bis

0,40 kein Annuitätenzuschuss mehr gewährt wird. Bei den im Jahre 2013 von der NHT

gebauten mehrgeschossigen Mietwohnanlagen betrug die durchschnittliche Dichte 0,71,

bedingt zum Teil durch Verdichtungen im Ortsbereich.

Zur Verdeutlichung des enormen Dichteeinflusses dient die nachstehende, theoretische

Berechnung:

1. 2013 wurden Förderungszusicherungen für 1.231 Mietwohnungen von der Wohn

bauförderung erteilt

2. Annahme:

a) durchschnittliche Wohnungsgröße 75 m²

b) Nettonutzflächendichte 0,56

Ergebnis:

Schon bei einer um 5 % höheren Nettonutzflächendichte, also 0,59, könnten weitere

60 Wohnungen gebaut werden. Diese Zahl entspricht ca. 5 % der Jahresbauleistung 2013.

– Bei gleichem Grundverbrauch, aber mit geringen Grundkosten für die Mieter!