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IX. ZUSAMMENFASSUNG MIT ANALYSEN, FORDERUNGEN,
MASSNAHMEN
Wohnen muss leistbar werden. Wie dringend notwendig dies ist, zeigt die Entwicklung
der letzten Jahre: 2009 bis 2013 stiegen die geförderten Mieten um 13 % und die priva-
ten Mieten um 17 %. Die Bundesregierung wird sich angeblich im Frühjahr 2015 um das
Thema „leistbares Wohnen“ annehmen (ORF „Im Zentrum“ vom 16. November 2014).
Damit dieses Ziel, Wohnraum billiger zu machen, aber auch endlich erreicht wird, müs-
sen mehrere Maßnahmen umgesetzt werden:
Dazu braucht es
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einen verstärkten geförderten Wohnbau und eine Wohnbauoffensive, für die vom
Land wesentlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, als die angekündigten
20 Millionen Euro.
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Einsparpotenzial muss genutzt werden,
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und Grundvorsorgen sind zu treffen.
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Einkommensschwache müssen stärker unterstützt werden.
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Und nicht zuletzt ist auch ein neues Wohnrecht überfällig.
Ziel muss es sein, für möglichst viele Wohnungssuchende Wohnungen zu bauen. Neben
dem geförderten Wohnbau braucht es zwar auch weiterhin den privaten Wohnbau. Der
geförderte Wohnbau soll allerdings ein deutliches Übergewicht haben. Leistbare Miet-
wohnungen mit Kaufoption (allerdings mit Sozialbindung) sind aus meiner Sicht eine
gute Alternative zu Eigentumswohnungen.
Das Modell 50:30:20 für große umzuwidmende private Flächen, so vorgesehen im Inns-
brucker Arbeitsübereinkommen 2012 bis 2018, ist ein richtungsweisender Ansatz. Dies
bedeutet, dass bei einer derartigen Umwidmung 50 % des geschaffenen Wohnraums
den geltenden Wohnbauförderungsrichtlinien unterworfen sein müssen, 30 % einem
Personenkreis zur Verfügung stehen müssen, dessen Einkommen um einen festzulegen-
den Faktor über den geltenden Wohnbauförderungsrichtlinien liegt, und 20 % dem freien
Wohnungsmarkt unterliegen dürfen.
1. Die Baukosten müssen gesenkt werden
Die Neubaukosten sind derzeit eindeutig zu hoch.
Dem könnte mit folgenden Maßnahmen begegnet werden:
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Renaissance des „Besonderen Mietwohnbaues“ (BMW)
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Wettbewerb um die Fördermittel (siehe unten)
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Fördersätze jährlich moderat anheben bis zum Ausmaß von mindestens 50 % der
angemessenen Gesamtbaukosten. (Lagen diese früher bei 65 % und im „Besonde-
ren Mietwohnbau“ bei sogar 70 %, so waren es 2013 bei den NHT-Mietwohnungen
nur noch durchschnittlich 37,04 %).