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Verwaltungskosten werden schon heute bei der NHT nicht in voller

gesetzlicher Höhe eingehoben. Außerdem, eine gute Verwaltung ist

eine langfristige Vermögenssicherung. An der Umsatzsteuer ist oh-

nedies nicht zu rütteln.

Obwohl mir bewusst ist, dass eine

Einbeziehung der Betriebskos-

ten (Heizkosten) in die Wohnbeihilfe bzw. Mietzins- und Annuitä-

tenbeihilfe

bauwirksame Fördergelder kürzt,

sehe ich kaum eine

andere Möglichkeit.

2013 betrugen die Ausgaben für die Wohnbei-

hilfe € 10.648.291,--, Ø € 165,--/Ansuchen/Monat. Die Ausgaben für

die Annuitäten- und Mietzinsbeihilfe beliefen sich auf € 21.282.904,--

(Land und Gemeinden), Ø Ausgaben € 150,--/Ansuchen/Monat.

Vor-

schlag: Ein vertretbarer Zuschuss

, zu den nach

oben gedeckel-

ten Betriebskosten (Heizkosten)

in einem moderaten Anfangsaus-

maß, zunächst 25 %, scheint mir gerechtfertigt.

Eine Variante wäre diese

Beihilfen nur für geringe Einkommen

zu

geben. Generell denke ich, dass es die „niedrigen Einkommen“ sind,

auf welche im Rahmen dieser Studie das größte Augenmerk zu legen

ist. Daher sehe ich in einer Erhöhung der Einkommensgrenzen eine

viel geringere Priorität als bei Hilfestellungen für Einkommensschwa-

che. Ich unterschreibe vollinhaltlich die Erklärung des Bischofs der