

88
Verwaltungskosten werden schon heute bei der NHT nicht in voller
gesetzlicher Höhe eingehoben. Außerdem, eine gute Verwaltung ist
eine langfristige Vermögenssicherung. An der Umsatzsteuer ist oh-
nedies nicht zu rütteln.
Obwohl mir bewusst ist, dass eine
Einbeziehung der Betriebskos-
ten (Heizkosten) in die Wohnbeihilfe bzw. Mietzins- und Annuitä-
tenbeihilfe
bauwirksame Fördergelder kürzt,
sehe ich kaum eine
andere Möglichkeit.
2013 betrugen die Ausgaben für die Wohnbei-
hilfe € 10.648.291,--, Ø € 165,--/Ansuchen/Monat. Die Ausgaben für
die Annuitäten- und Mietzinsbeihilfe beliefen sich auf € 21.282.904,--
(Land und Gemeinden), Ø Ausgaben € 150,--/Ansuchen/Monat.
Vor-
schlag: Ein vertretbarer Zuschuss
, zu den nach
oben gedeckel-
ten Betriebskosten (Heizkosten)
in einem moderaten Anfangsaus-
maß, zunächst 25 %, scheint mir gerechtfertigt.
Eine Variante wäre diese
Beihilfen nur für geringe Einkommen
zu
geben. Generell denke ich, dass es die „niedrigen Einkommen“ sind,
auf welche im Rahmen dieser Studie das größte Augenmerk zu legen
ist. Daher sehe ich in einer Erhöhung der Einkommensgrenzen eine
viel geringere Priorität als bei Hilfestellungen für Einkommensschwa-
che. Ich unterschreibe vollinhaltlich die Erklärung des Bischofs der