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V

Als die Wohnbauförderung noch Sache des Bundes war, gab es in den Jahren 1982 und

1983 zwei Sonderwohnbauprogramme. Zweimal 5.000 Wohnungen wurden zusätzlich

gefördert. (BGBl 165/1982 und BGBl 661/1983 i.d.g.F).

Nun wurde der Bundesregierung ein 6,5-Milliarden-Euro-Programm für 30.000 zusätz-

liche Wohnungen in fünf Jahren von Bauinnung, Baugewerkschaft, GBV’s und S-Bau-

sparkasse übergeben.

3. Grundstücke für den geförderten Wohnbau müssen preisgünstiger

werden

In Tirol sind Grundstücke für den geförderten Wohnbau nicht nur zu teuer, sondern auch

immer schwieriger zu bekommen.

Dagegen helfen:

aktive Widmungspolitik der Gemeinden

günstige Baurechte (Der Wert der bebauten Liegenschaft könnte bei Baurechtsen-

de etwa wie in Deutschland berücksichtigt werden. Dort sind zwei Drittel des Ver-

kehrswertes, den ein Sachverständiger ermittelt, abzulösen. Im Gegenzug erhält der

Baurechtsgeber das Gebäude.)

GBV‘s sollen unter Auflagen und im Einvernehmen mit den Gemeinden Freiland kau-

fen dürfen,

dadurch würde ein zweifaches Abführen der Grunderwerbssteuer vermieden.

Vertragsraumordnung

Vorsorgeflächen ausweisen, die eventuell an ein WBF-Bonussystem für die Gemein-

den gekoppelt werden könnten.

verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bodenfonds