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zahl von Stellplatzvorschreibungen, moderate Gebührenvorschrei-

bungen und Hilfestellung im Sinne des TWFG 1991, § 6 Abs. 2 und §

14 Abs. 2.

Planungen

sollten sich

stärker an Kennzahlen orientie-

ren,

so soll beispielsweise die Kennzahl (Kubatur/Wohnnutzfläche)

≤ 6 sein, oder das Verhältnis Oberfläche/Wohnnutzfläche ≤ 2 sein.

Wesentliche Überschreitungen dieser Kennzahlen etwa 6,8 bis 7 o-

der bis 2,5 sind „tödliche Kostentreiber“. Nachdem heute jede Pla-

nung ein architektonischer

„Maßanzug“

ist und nicht, wie vor weni-

gen Jahrzehnten noch kostengünstige Planungen mehrfach umge-

setzt wurden, ist auf den Planungsbereich besonderes Augenmerk zu

legen. Die vermehrte Errichtung von kleineren Wohneinheiten (Sin-

glewohnungen) bewirkt per se höhere Baukosten, sie können nur

sehr schwer durch die vorgegebenen Angemessenen Baukosten der

Wohnbauförderung, abgefedert werden.

Hinsichtlich der Qualität teile ich die Auffassung des 2013 verstorbe-

nen ehemaligen Obmannes der gemeinnützigen Bauvereinigungen

Dr. Alfred Holoubek, er meinte, man müsse nicht

Barock

aber auch

nicht

Barack

bauen. Diese Diskussion ist also nicht neu, wurde aber

durch ständig steigende Anforderungen an den Bau verschärft. Klar

auch meine Haltung zum Thema „

Lifte“ ja oder nein?

Derzeit ist in

Tirol die Vorschreibung von Liften für Gebäude mit drei oder mehr