

24
zahl von Stellplatzvorschreibungen, moderate Gebührenvorschrei-
bungen und Hilfestellung im Sinne des TWFG 1991, § 6 Abs. 2 und §
14 Abs. 2.
Planungen
sollten sich
stärker an Kennzahlen orientie-
ren,
so soll beispielsweise die Kennzahl (Kubatur/Wohnnutzfläche)
≤ 6 sein, oder das Verhältnis Oberfläche/Wohnnutzfläche ≤ 2 sein.
Wesentliche Überschreitungen dieser Kennzahlen etwa 6,8 bis 7 o-
der bis 2,5 sind „tödliche Kostentreiber“. Nachdem heute jede Pla-
nung ein architektonischer
„Maßanzug“
ist und nicht, wie vor weni-
gen Jahrzehnten noch kostengünstige Planungen mehrfach umge-
setzt wurden, ist auf den Planungsbereich besonderes Augenmerk zu
legen. Die vermehrte Errichtung von kleineren Wohneinheiten (Sin-
glewohnungen) bewirkt per se höhere Baukosten, sie können nur
sehr schwer durch die vorgegebenen Angemessenen Baukosten der
Wohnbauförderung, abgefedert werden.
Hinsichtlich der Qualität teile ich die Auffassung des 2013 verstorbe-
nen ehemaligen Obmannes der gemeinnützigen Bauvereinigungen
Dr. Alfred Holoubek, er meinte, man müsse nicht
Barock
aber auch
nicht
Barack
bauen. Diese Diskussion ist also nicht neu, wurde aber
durch ständig steigende Anforderungen an den Bau verschärft. Klar
auch meine Haltung zum Thema „
Lifte“ ja oder nein?
Derzeit ist in
Tirol die Vorschreibung von Liften für Gebäude mit drei oder mehr