![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0029.png)
28
-
bei sonstiger Kündigung der Förderung auf (vom Land nicht geneh-
migte) Sonderausstattungen verzichtet wird;
-
die
Miete
(aus den Grund- und Baukosten) mindestens in den ersten
10 Jahren
2/3
der auf gleiche Weise ermittelten Miete einer normal
geförderten Mietwohnung nicht überschreitet;
-
die Vergabe der Wohnungen eines besonderen Mietwohnbaues an
Personen mit sehr geringem Einkommen (höchstens 2/3 der Ein-
kommensgrenzen) erfolgt.
-
ein Vorhaben mit höchstens 30 Wohnungen errichtet wird.
Mit der Beschlussfassung des „BMW“ im Tiroler Landtag am 15. Mai
1991 wurde eine Bauvariante geschaffen, die eine um 5 %
höhere
Förderung, also damals 70 %
erhielt und ursprünglich Sparwohn-
bau heißen sollte. Es gab einen breiten Konsens in dieser Beschluss-
fassung. Gedacht war der „BMW“ für einkommensschwache und so-
ziale Schichten. Der Zusammenhang von Raumordnung und Wohn-
bauförderung kam in diesem Gesetz besonders zum Ausdruck.
27
Meines Wissens wurde diese Förderungsvariante nur einmal baulich
umgesetzt, nämlich von der NHT im Jahre 1994, mit 8 Mietwohnun-
gen in Stans. Verglichen mit den Baukosten einer weiteren im Jahre
1994 bezogenen Wohnanlage der NHT (WÖ7 mit 27 Wohnungen) ist
27
Originalzitat
Fritz Astl, Stenographische Berichte des Tiroler Landtages XI Periode, V Tagung, II
Sitzung am 15.05.1991