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I. Einleitung

Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Leistbares

Wohnen ist im Art. 7 Abs. 2 der Tiroler Landesverfassung (Landesord-

nung 1989) niedergeschrieben. Im § 11 Abs. 2 des Tiroler Wohnbauför-

derungsgesetzes (TWFG 1991 i.d.F. LGBl. Nr. 55/2012) – vom Tiroler

Landtag am 15. Mai 1991 beschlossen und damals als Jahrhundertge-

setz bezeichnet – ist das zumutbare Ausmaß des Wohnungsaufwandes

mit 25 % des monatlichen Familieneinkommens begrenzt (!).

Die Tiroler Bevölkerung hat nach wie vor einen starken Zuwachs, 2007

bis 2012 + 2,1 %, Österreich + 1,6 %. Derzeit wohnen in Tirol 720.000

Menschen, bis 2030 werden es 750.000 sein. (Quelle: Statistik Austria)