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2) Geförderte Eigentumswohnungen:

Geförderte Eigentumswohnungen können sowohl als förderbare Ge-

samtanlage in der

Objektförderung

(alle Wohnungen müssen geför-

dert sein) als auch in der

Subjektförderung

errichtet werden. Der

Fördersatz

lag 2014 bei

€ 980,--/m²

Wohnnutzfläche (ab 1. Jänner

2015 bei max. € 1.020/m² Wohnnutzfläche), letztere ist begrenzt. Zur

(teilweisen) Finanzierung des Grundanteiles ist als weitere Förder-

maßnahme die

Wohnstarthilfe

mit einem maximalen Ausmaß von

€ 16.000,--, zu den Bedingungen des Wohnbauschecks vorgesehen.

Das

Eigenmittelersatzdarlehen

gibt es in der Zwischenzeit nicht

mehr. Es war eine Hilfestellung zur Aufbringung der Barmittel.

2013 wurden in der Objektförderung vom Land Tirol 98 Eigentums-

wohnungen, gegenüber 1.231 Mietwohnungen, gefördert. 5 Jahre

zuvor 179 Eigentumswohnungen, gegenüber 1.298 Mietwohnungen.

Das

Verhältnis Miet-/Eigentumswohnungen

im Betrachtungszeit-

raum beträgt

90 % zu 10 %.

In der Subjektförderung wurden im glei-

chen Betrachtungszeitraum 2013, 671 Bauvorhaben (i.W. Eigen-

tumswohnungen, Doppel-, Reihen- oder Gruppenhäuser) gefördert.

Die ÖVP muss dafür sorgen, dass jene die Eigentum wollen, auch zu