50
2) Geförderte Eigentumswohnungen:
Geförderte Eigentumswohnungen können sowohl als förderbare Ge-
samtanlage in der
Objektförderung
(alle Wohnungen müssen geför-
dert sein) als auch in der
Subjektförderung
errichtet werden. Der
Fördersatz
lag 2014 bei
€ 980,--/m²
Wohnnutzfläche (ab 1. Jänner
2015 bei max. € 1.020/m² Wohnnutzfläche), letztere ist begrenzt. Zur
(teilweisen) Finanzierung des Grundanteiles ist als weitere Förder-
maßnahme die
Wohnstarthilfe
mit einem maximalen Ausmaß von
€ 16.000,--, zu den Bedingungen des Wohnbauschecks vorgesehen.
Das
Eigenmittelersatzdarlehen
gibt es in der Zwischenzeit nicht
mehr. Es war eine Hilfestellung zur Aufbringung der Barmittel.
2013 wurden in der Objektförderung vom Land Tirol 98 Eigentums-
wohnungen, gegenüber 1.231 Mietwohnungen, gefördert. 5 Jahre
zuvor 179 Eigentumswohnungen, gegenüber 1.298 Mietwohnungen.
Das
Verhältnis Miet-/Eigentumswohnungen
im Betrachtungszeit-
raum beträgt
90 % zu 10 %.
In der Subjektförderung wurden im glei-
chen Betrachtungszeitraum 2013, 671 Bauvorhaben (i.W. Eigen-
tumswohnungen, Doppel-, Reihen- oder Gruppenhäuser) gefördert.
Die ÖVP muss dafür sorgen, dass jene die Eigentum wollen, auch zu