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Wohnungsangebot ist für den Tiroler Arbeitnehmer uninteressant. Es
richtet sich an ein anderes Klientel. Denn wer kann
mehr als
€ 500.000,--
für eine Eigentumswohnung im Erstankauf bzw.
€ 300.000,--
für eine gebrauchte Eigentumswohnung - jeweils ohne
Nebenkosten - auf den Tisch legen? (Rechengröße 75 m²) Die „we-
nigen“ Käufer solcher Wohnungen müssen lediglich erklären,
keinen
Freizeitwohnsitz
(§ 6 Abs. 1 lit. b, Tiroler Grundverkehrsgesetz in
der Fassung LGBl. Nr. 130/213) zu errichten. Was immer auch die
Motive für solche Investitionen vom eigenen Bewohnen bis zur Inves-
tition in Betongold statt in Sparguthaben sind, die Behörden sind hier
überfordert, auf breiter Basis Kontrollen vorzunehmen.