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Wohnungsangebot ist für den Tiroler Arbeitnehmer uninteressant. Es

richtet sich an ein anderes Klientel. Denn wer kann

mehr als

€ 500.000,--

für eine Eigentumswohnung im Erstankauf bzw.

€ 300.000,--

für eine gebrauchte Eigentumswohnung - jeweils ohne

Nebenkosten - auf den Tisch legen? (Rechengröße 75 m²) Die „we-

nigen“ Käufer solcher Wohnungen müssen lediglich erklären,

keinen

Freizeitwohnsitz

(§ 6 Abs. 1 lit. b, Tiroler Grundverkehrsgesetz in

der Fassung LGBl. Nr. 130/213) zu errichten. Was immer auch die

Motive für solche Investitionen vom eigenen Bewohnen bis zur Inves-

tition in Betongold statt in Sparguthaben sind, die Behörden sind hier

überfordert, auf breiter Basis Kontrollen vorzunehmen.