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Bildschirmarbeit kann Ihre Gesund-

heit gefährden

Auf den ersten Blick scheint Arbeit vor dem Bildschirm keine beson-

ders anstrengende Tätigkeit zu sein.

Bei genauerer Betrachtung wird jedoch schnell klar: Auch Bildschirm-

arbeit ist mit physischen und psychischen Belastungen verbunden.

Das zeigen nicht nur zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen,

sondern darüber berichten auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer bei Beratungsgesprächen in den Arbeiterkammern.

Gesetze, Verordnungen und Normen für Bildschirm-

arbeitsplätze

Tatsächlich belastet Bildschirmarbeit vor allem den Stütz- und Be-

wegungsapparat. Hinzu kommen steigende psychische Belastungen

durch Zeitdruck, Informationsflut, Multitasking- Anforderungen oder

durch neue Kommunikationstechnologien.

Die Arbeitgeberseite ist deshalb verpflichtet, vorbeugend Maßnahmen

zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzulegen.

Hierfür sind die folgenden Gesetze, Verordnungen und Normen heran-

zuziehen. Sie sollen Belastungen bei der Bildschirmarbeit ganz ver-

hindern oder so weit als möglich reduzieren.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Im ASchG finden sich grundsätzliche Regelungen für Bildschirmarbeit

und Bildschirmarbeitsplätze.

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss Bildschirmarbeitsplätze

menschengerecht und ergonomisch gestalten und dabei den Stand

der Technik berücksichtigen. Das ASchG regelt unter anderem auch

das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung sowie auf eine Bild-

schirmarbeitsbrille.

Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V)

Die BS-V konkretisiert viele grundsätzliche Bestimmungen des ASchG.

Festgestellt wird hier, bei welcher Tätigkeit es sich um Bildschirmarbeit

Wer ist für die Arbeitsplatzgestaltung verantwortlich?