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AK
Infoservice
www.arbeiterkammer.atWeitere Mitwirkungsrechte:
Erarbeiten von Vorschlägen für bessere Arbeitsbedingungen
Vorschläge zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank-
heiten
Beratung mit der Arbeitgeberseite bezüglich menschengerechter
Arbeitsgestaltung
Besichtigungsrecht betrieblicher Räumlichkeiten, Anlagen und
Arbeitsplätze
Betriebsratswahlen sind in jedem Betrieb möglich, der
dauerhaft mehr als 5 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-
nehmer beschäftigt.
Sicherheitsvertrauenspersonen
Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten Sie, wenn es um Sicherheit
und Gesundheit im Betrieb geht. Sie sind laut Gesetz Arbeitnehmer-
vertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter mit besonderer Funktion
auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes. Sie informieren, be-
raten und unterstützen Ihren Betrieb in allen Fragen der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes.
Dabei arbeiten sie mit Fachleuten aus den verschiedenen Bereichen
zusammen: z. B. mit dem Betriebsrat, mit Sicherheitsfachkräften,
mit Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, sonstigen Fach-
leuten oder den Arbeits-, und Organisationspsychologinnen bzw.
-psychologen.
Weitere Aufgaben, Kompetenzen und Rechte:
Das Achten auf die Verwendung der Schutzeinrichtungen
Das Achten und Hinweisen auf die Einhaltung aller Schutzmaß-
nahmen
Das unverzügliche Informieren der Arbeitgeberseite und der
Sicherheitsfachkräfte bei Mängeln und die Umsetzung von Schutz-
maßnahmen
Das Erarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeits-
bedingungen
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheits-
vertrauenspersonen umfassend zu informieren.