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AK

Infoservice

www.arbeiterkammer.at

Weitere Mitwirkungsrechte:

Erarbeiten von Vorschlägen für bessere Arbeitsbedingungen

Vorschläge zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank-

heiten

Beratung mit der Arbeitgeberseite bezüglich menschengerechter

Arbeitsgestaltung

Besichtigungsrecht betrieblicher Räumlichkeiten, Anlagen und

Arbeitsplätze

Betriebsratswahlen sind in jedem Betrieb möglich, der

dauerhaft mehr als 5 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-

nehmer beschäftigt.

Sicherheitsvertrauenspersonen

Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten Sie, wenn es um Sicherheit

und Gesundheit im Betrieb geht. Sie sind laut Gesetz Arbeitnehmer-

vertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter mit besonderer Funktion

auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes. Sie informieren, be-

raten und unterstützen Ihren Betrieb in allen Fragen der Sicherheit

und des Gesundheitsschutzes.

Dabei arbeiten sie mit Fachleuten aus den verschiedenen Bereichen

zusammen: z. B. mit dem Betriebsrat, mit Sicherheitsfachkräften,

mit Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, sonstigen Fach-

leuten oder den Arbeits-, und Organisationspsychologinnen bzw.

-psychologen.

Weitere Aufgaben, Kompetenzen und Rechte:

Das Achten auf die Verwendung der Schutzeinrichtungen

Das Achten und Hinweisen auf die Einhaltung aller Schutzmaß-

nahmen

Das unverzügliche Informieren der Arbeitgeberseite und der

Sicherheitsfachkräfte bei Mängeln und die Umsetzung von Schutz-

maßnahmen

Das Erarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeits-

bedingungen

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheits-

vertrauenspersonen umfassend zu informieren.