10
AK
Infoservice
www.arbeiterkammer.atEvaluierung psychischer Belastungen
So definiert die ÖNORM EN ISO 10075-1 psychische Belastungen:
Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den
Menschen zukommt und psychisch auf ihn einwirkt.
Diese Einflüsse können sich aus folgenden Bereichen ergeben:
Arbeitsaufgabe: z. B. Handlungs- und Entscheidungsspielraum,
Ganzheitlichkeit, Aufgabenvielfalt
Arbeitsumgebung: z. B. Lärm, Klima, Belichtung, Beleuchtung
Arbeitsorganisation: z. B. Kompetenzen, Unternehmenskultur,
Hierarchien, Arbeitsprozesse, Arbeitszeit, Information
Arbeitsmittel: z. B. Arbeitstisch, Arbeitsstuhl, Hardware, Software
Soziale Faktoren: z. B. Kommunikation, Betriebsklima, Führungs-
verhalten, Kundenbeziehungen
Evaluierung nur durch Expertinnen bzw. Experten
Psychische Belastungen sollten unbedingt von Arbeits- und Organi-
sationspsychologinnen bzw. -psychologen evaluiert werden.
Sie sind speziell ausgebildete Fachleute und verfügen über das not-
wendige Spezialwissen, um die Evaluierung zu planen, durchzuführen
und zielführend zu beraten. Sie wissen, welche Verfahren anzuwenden
sind. Sie können insbesondere bei der Verfahrensauswahl und der Maß-
nahmenplanung beraten, um psychische Belastungen abzuschwächen
oder zu verhindern.
Welche Gefahr besteht, wenn bei der Evaluierung keine Arbeits-
und Organisationspsychologinnen bzw. -psychologen eingesetzt
werden?
Bei der Ergebnisinterpretation kann es zu Vermutungen, Spekulationen
und nicht fundierten Rückschlüssen auf Arbeitsbedingungen und Be-
lastungen sowie Maßnahmen kommen. Häufig resultieren daraus sehr
unkonkrete Maßnahmen wie „mehr Information“oder „mehr Motivation“.
Was passiert, wenn bei einer Evaluierung psychische Belastungen
festgestellt werden?
Dann muss Ihr Betrieb eine Arbeits- und Organisationspsychologin
bzw. -psychologen im Ausmaß von 25 Prozent der jährlichen Präventi-
onszeit beschäftigen.