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AK

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Evaluierung psychischer Belastungen

So definiert die ÖNORM EN ISO 10075-1 psychische Belastungen:

Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den

Menschen zukommt und psychisch auf ihn einwirkt.

Diese Einflüsse können sich aus folgenden Bereichen ergeben:

Arbeitsaufgabe: z. B. Handlungs- und Entscheidungsspielraum,

Ganzheitlichkeit, Aufgabenvielfalt

Arbeitsumgebung: z. B. Lärm, Klima, Belichtung, Beleuchtung

Arbeitsorganisation: z. B. Kompetenzen, Unternehmenskultur,

Hierarchien, Arbeitsprozesse, Arbeitszeit, Information

Arbeitsmittel: z. B. Arbeitstisch, Arbeitsstuhl, Hardware, Software

Soziale Faktoren: z. B. Kommunikation, Betriebsklima, Führungs-

verhalten, Kundenbeziehungen

Evaluierung nur durch Expertinnen bzw. Experten

Psychische Belastungen sollten unbedingt von Arbeits- und Organi-

sationspsychologinnen bzw. -psychologen evaluiert werden.

Sie sind speziell ausgebildete Fachleute und verfügen über das not-

wendige Spezialwissen, um die Evaluierung zu planen, durchzuführen

und zielführend zu beraten. Sie wissen, welche Verfahren anzuwenden

sind. Sie können insbesondere bei der Verfahrensauswahl und der Maß-

nahmenplanung beraten, um psychische Belastungen abzuschwächen

oder zu verhindern.

Welche Gefahr besteht, wenn bei der Evaluierung keine Arbeits-

und Organisationspsychologinnen bzw. -psychologen eingesetzt

werden?

Bei der Ergebnisinterpretation kann es zu Vermutungen, Spekulationen

und nicht fundierten Rückschlüssen auf Arbeitsbedingungen und Be-

lastungen sowie Maßnahmen kommen. Häufig resultieren daraus sehr

unkonkrete Maßnahmen wie „mehr Information“oder „mehr Motivation“.

Was passiert, wenn bei einer Evaluierung psychische Belastungen

festgestellt werden?

Dann muss Ihr Betrieb eine Arbeits- und Organisationspsychologin

bzw. -psychologen im Ausmaß von 25 Prozent der jährlichen Präventi-

onszeit beschäftigen.