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Kollektivvertragliche Mindestbezüge

In den bisherigen Ausführungen zum Kollektivvertrag wurde aufgezeigt,

dass er neben der Regelung von Arbeitsbedingungen auch die Entloh-

nungsbedingungen zum Inhalt hat. Die Höhe des dem Arbeitnehmer

zustehenden Entgelts bestimmt sich in erster Linie nach der einzelver-

traglichen, hilfsweise nach der kollektivvertraglichen Einstufung. Das

Mindestentgelt kann, wie im öffentlichen Dienst auch gesetzlich oder be-

hördlich (Mindestlohntarif, Satzung, unter Umständen Lehrlingsentschä-

digung) festgelegt sein. Wenn das Entgelt kollektivvertraglich, gesetzlich

oder behördlich festgelegt ist, dann kann einzelvertraglich durch den Ar-

beitsvertrag rechtswirksam nur mehr zugunsten des Arbeitnehmers da-

von abgegangen werden; d.h. es wird einzelvertraglich ein höheres mo-

natliches Entgelt vereinbart.

Die kollektivvertragliche Einstufung ist aufgrund der tatsächlich ausgeüb-

ten Tätigkeit des Arbeitnehmers vorzunehmen. Die bei den kollektivver-

traglichen Verwendungsgruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen

gelten lediglich als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten. Alle Arbeiter

bzw. Angestellten werden nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten

Tätigkeit in die jeweiligen Lohngruppen, Beschäftigungs- bzw. Verwen-

dungsgruppen der Lohn- bzw. Gehaltsordnung des Branchenkollektiv-

vertrages eingereiht.

Die Einreihung in die Verwendungsgruppen wird von der Firmenleitung,

unter Mitwirkung des Betriebsrates, vorgenommen.

Welche Zeiten als anrechenbare Beschäftigungsgruppen- bzw. Verwen-

dungsgruppenjahre gelten, darüber gibt der Kollektivvertrag Auskunft.

Voraussetzung für die Anrechnung ist jedenfalls, dass der Arbeiter/der

Angestellte diese Zeiten (= Vordienstzeiten) der Firmenleitung beim Eintritt

bekannt gibt und durch entsprechende Dienstzeugnisse nachweist.

Ein entsprechender Vermerk für die nachgewiesenen Vordienstzeiten auf

dem Dienstzettel oder im Dienstvertrag sichert Sie im Streitfalle gegen-

über dem Arbeitgeber ab. Denn der Nachweis für die Vordienstzeiten ist

erbracht und sind diese daher bei der Einstufung zu berücksichtigen.