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Die Monatsabrechnung
Noch eine Abschlussbemerkung zur künftigen monatlichen Lohn- bzw.
Gehaltsabrechnung. Unabhängig davon, ob Sie Arbeiter oder Angestell-
ter sind, Lohnzahlungszeitraum ist fast immer der Kalendermonat.
Umrechnung von Wochenlohn auf Monatslohn:
Wochenlohn x 4,33 = Monatslohn (brutto)
Umrechnung von Stundenlohn auf Monatslohn:
Stundenlohn x wöchentliche Arbeitsstunden x 4,33 = Monatslohn (brutto)
Seit 2016 hat jeder Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts, Anspruch auf
Übermittlung einer schriftlichen, übersichtlichen, nachvollziehbaren und
vollständigen Lohnabrechnung von Entgelten und Aufwandsentschädi-
gungen.
TIPP:
Überprüfen Sie monatlich Ihre Lohnabrechnung, denn allfällige
Reklamationen Ihrerseits müssen dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin,
aus Beweisgründen wird hierfür die Schriftform empfohlen, rechtzeitig
innerhalb der (kollektiv-)vertraglichen Verfallsfrist bzw. Verjährungsfrist
bekanntgegeben werden!