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AK

-Infoservice

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Die Monatsabrechnung

Noch eine Abschlussbemerkung zur künftigen monatlichen Lohn- bzw.

Gehaltsabrechnung. Unabhängig davon, ob Sie Arbeiter oder Angestell-

ter sind, Lohnzahlungszeitraum ist fast immer der Kalendermonat.

Umrechnung von Wochenlohn auf Monatslohn:

Wochenlohn x 4,33 = Monatslohn (brutto)

Umrechnung von Stundenlohn auf Monatslohn:

Stundenlohn x wöchentliche Arbeitsstunden x 4,33 = Monatslohn (brutto)

Seit 2016 hat jeder Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts, Anspruch auf

Übermittlung einer schriftlichen, übersichtlichen, nachvollziehbaren und

vollständigen Lohnabrechnung von Entgelten und Aufwandsentschädi-

gungen.

TIPP:

Überprüfen Sie monatlich Ihre Lohnabrechnung, denn allfällige

Reklamationen Ihrerseits müssen dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin,

aus Beweisgründen wird hierfür die Schriftform empfohlen, rechtzeitig

innerhalb der (kollektiv-)vertraglichen Verfallsfrist bzw. Verjährungsfrist

bekanntgegeben werden!