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AK-

Infoservice 15

Erweiterte Schulgemeinschaft

Zur Pflege und Förderung der zwischen den Berufsschulen und dem

Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindungen können als erweiterte

Schulgemeinschaft Schulausschüsse unter Mitwirkung der gesetzlichen

Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und der ArbeitnehmerInnen

errichtet werden.

Überschulische Schülervertretungen

Die Vertretung der Interessen der SchülerInnen auf Landes- bzw. Bundes-

ebene obliegt je nach Zuständigkeit der Landes-, Bundes- oder Zentral-

lehranstaltenschülervertretung. Aufgabe der Schülervertretungen ist unter

anderem die Beratung in grundsätzlichen Fragen des Unterrichtes, das

Erstatten von Vorschlägen zur Erlassung von Gesetzen und Verordnun-

gen, die Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für

SchülervertreterInnen usw.