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AK-

Infoservice 7

Die Bedeutung der Kammern für Arbeiter

und Angestellte (Arbeiterkammern)

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte sind nach dem Gesetz berufen,

die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der

ArbeitnehmerInnen und daher auch die der Lehrlinge zu vertreten und zu

fördern.

In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages erstreckt sich die Tätigkeit der

Arbeiterkammern auf nahezu alle Lebensbereiche, und die Aufgaben und

das Wirken der Arbeiterkammern sind so vielfältig wie die Beziehungen,

die sich aus der sozialen Stellung der unselbstständigen Erwerbstätigen

überhaupt ergeben.

Die Tätigkeit der Arbeiterkammern lässt sich in eine Mitwirkung an der

Gesetzgebung und der Gesetzesvollziehung sowie in die Betreuungs- und

Servicetätigkeit gliedern.

Große Aufmerksamkeit widmen sie der unmittelbaren Betreuung der

ArbeitnehmerInnen. Dazu gehören unter anderem alle Fragen, die mit dem

Arbeitsverhältnis zusammenhängen, die Errichtung und Erhaltung von

Berufs-, Bildungs-, Schulungs- und Wohlfahrtseinrichtungen sowie finanzi-

elle Unterstützungen.

Bedeutung für Lehrlinge und Jugendliche haben die Kammern für Arbeiter

und Angestellte insofern, als ihnen die Aufgabe obliegt:

Lehrlings- und Jugendschutzstellen zu errichten,

durch diese die Einhaltung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungs-

rechtlichen und arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften bei

der Beschäftigung von Jugendlichen und Lehrlingen zu überwachen,

die Arbeits- und Wohnverhältnisse (Quartier am Arbeitsort) von Lehr-

lingen und Jugendlichen zu überprüfen,

die Abstellung gesetzwidriger Zustände zu begehren,

die fachliche Ausbildung von Lehrlingen zu überwachen,

Mitglieder in die Prüfungskommission der Lehrabschluss-, Ausbilder-,

Meister- und sonstigen Bef.higungsprüfungen zu entsenden,

im Einvernehmen mit den Wirtschaftskammern über Anträge auf die

Befreiung von der Weiterverwendungspflicht zu entscheiden,