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AK-

Infoservice

Anträge auf Verbot der Ausbildung von Lehrlingen beziehungsweise

der Beschäftigung von Jugendlichen bei den zuständigen Behörden

zu stellen,

Mitglieder in die Berufsbildungsbeiräte, Schulausschüsse und sonstige

für die Beschäftigung und Ausbildung Jugendlicher wichtige Organe

zu entsenden,

Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderungen der betrieblichen Aus-

bildung von Lehrlingen durch die Lehrlingsstellen.

Die Lehrlingsstellen bei der Wirtschaftskammer haben in bestimmten

Verfahren vor Erlassung eines Bescheides der zuständigen Kammer für

Arbeiter und Angestellte Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme

zu geben. Widerspricht die Entscheidung der Lehrlingsstelle dieser Stel-

lungnahme, steht der Kammer für Arbeiter und Angestellte ein eigenes

Beschwerde- und Revisionsrecht zu.

Die Arbeiterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie er-

füllen ihre gesetzliche Aufgabe in Selbstverwaltung durch dazu berufene

Organe.

Diese Organe sind

die

Vollversammlung

der

Vorstand

der/die

PräsidentIn

die

Ausschüsse

die

Fachausschüsse

Wichtigstes Organ ist die Vollversammlung. Ihre Mitglieder, die Kammer-

räte/rätinnen, werden bei den alle fünf Jahre stattfindenden Arbeiter-

kammerwahlen gewählt. Zur Deckung der Kosten für die Tätigkeit der

Arbeiterkammern wird von den Kammerzugehörigen – ausgenommen

den Lehrlingen, obwohl diese auch kammerzugehörig sind – eine Umlage

eingehoben.