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AK-

Infoservice 9

Berufsausbildung

Die Ziele der Berufsausbildung

Das Berufsausbildungsgesetz sieht als wesentliches Ziel die Ausbildung

in qualifizierten beruflichen Tätigkeiten und die Vermittlung der dazu erfor-

derlichen Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Schlüsselqualifika-

tionen) vor. Die AbsolventInnen sollen insbesondere zur Übernahme von

Verantwortung und Selbstständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen (be-

rufliche Handlungskompetenz) befähigt werden. Weiters soll die Berufs-

ausbildung zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen, dabei

ist insbesondere auf die Aktualität und die Arbeitsmarktrelevanz der Berufs-

bilder der einzelnen Lehrberufe hinzuwirken. Zur Förderung der Attraktivi-

tät der Berufsausbildung ist auf die Durchlässigkeit zwischen den ver-

schiedenen Bildungswegen und die internationale Dimension der Berufs-

ausbildung zu achten. Um diese Ziele zu erreichen ist im Berufsausbil-

dungsgesetz vorgesehen, dass der/die Bundesminister/in für Wissen-

schaft, Forschung und Wirtschaft die Zusammenarbeit zwischen den mit

der Berufsausbildung befassten Behörden und Sozialpartnern bei der Er-

stellung von Strategien und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qua-

litätsentwicklung koordiniert und fördert.

Berufsschule

Für alle Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes sowie für Per-

sonen, die in einem Lehrberuf in Ausbildungseinrichtungen ausgebildet

werden, besteht Berufsschulpflicht.

Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und

dauert bis zu dessen Ende, längstens jedoch aber bis zum erfolgreichen

Abschluss der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Schulstufe der in Be-

tracht kommenden Berufsschule.

BerufsschülerInnen, deren Lehrverhältnis während eines Schuljahres ge-

endet hat, können bis zum Ende dieses Schuljahres die Berufsschule

weiterbesuchen, sofern sie nicht die letzte lehrplanmäßig vorgesehene

Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben.