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sel angewandt: Die Energiekosten für Heizung
(€ 29.400,–) werden verteilt zu 65% (€ 19.110,–)
nach dem gemessenen Verbrauch, zu 35%
(€ 10.290,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.
3. Aufteilung der Energiekosten für Warm-
wasser:
mangels anderslautender einstim-
miger Vereinbarung wird der gesetzliche
Verteilungsschlüssel angewandt: Die Ener-
giekosten für Warmwasser (€ 12.600,–)
werden verteilt zu 65% (€ 8.190,–) nach
dem gemessenen Verbrauch, zu 35%
(€ 4.410,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.
4. Zusammenfassung: Verteilt werden
a) verbrauchsunabhängig (nach beheizbarer
Nutzfläche):
■
alle sonstigen Kosten (= € 2.700,–)
■
35% der Energiekosten für Heizung
(= € 10.290,–)
■
35% der Energiekosten für Warmwasser
(= € 4.410,–)
b) verbrauchsabhängig:
■
65% der Energiekosten für Heizung
(= € 19.110,–)
■
65% der Energiekosten für Warmwasser
(= € 8.190,–)
5. Die Ablesungen:
Heizung
Aufgrund der Ablesung am 31.8.2010 ergeben
sich für alle Nutzungsobjekte 1822 gemesse-
nen Verbrauchseinheiten (1822 Striche auf der
Skalierung der Verdunstungsröhrchen). In der
Wohnung Top 3 (65 m
2
) wurden 34 Striche, in
der Wohnung Top 8 (70 m
2
) wurden 30 Striche
abgelesen.