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sel angewandt: Die Energiekosten für Heizung

(€ 29.400,–) werden verteilt zu 65% (€ 19.110,–)

nach dem gemessenen Verbrauch, zu 35%

(€ 10.290,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.

3. Aufteilung der Energiekosten für Warm-

wasser:

mangels anderslautender einstim-

miger Vereinbarung wird der gesetzliche

Verteilungsschlüssel angewandt: Die Ener-

giekosten für Warmwasser (€ 12.600,–)

werden verteilt zu 65% (€ 8.190,–) nach

dem gemessenen Verbrauch, zu 35%

(€ 4.410,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.

4. Zusammenfassung: Verteilt werden

a) verbrauchsunabhängig (nach beheizbarer

Nutzfläche):

alle sonstigen Kosten (= € 2.700,–)

35% der Energiekosten für Heizung

(= € 10.290,–)

35% der Energiekosten für Warmwasser

(= € 4.410,–)

b) verbrauchsabhängig:

65% der Energiekosten für Heizung

(= € 19.110,–)

65% der Energiekosten für Warmwasser

(= € 8.190,–)

5. Die Ablesungen:

Heizung

Aufgrund der Ablesung am 31.8.2010 ergeben

sich für alle Nutzungsobjekte 1822 gemesse-

nen Verbrauchseinheiten (1822 Striche auf der

Skalierung der Verdunstungsröhrchen). In der

Wohnung Top 3 (65 m

2

) wurden 34 Striche, in

der Wohnung Top 8 (70 m

2

) wurden 30 Striche

abgelesen.