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BEISPIEL FÜR DIE VERTEILUNG DER HEIZ-

UND WARMWASSERKOSTEN

Mietwohnhaus (insgesamt 3000 m

2

beheizba-

re Nutzfläche) mit Zentralheizung und zentraler

Warmwasseraufbereitung. In den Nutzungsob-

jekten sind Verbrauchserfassungsgeräte an-

gebracht: an den Heizkörpern sind Verduns-

tungszähler, an den Warmwasserleitungen sind

Wasser(durchlauf) zähler installiert. Abrech-

nungsperiode 1.9.2009 bis 31.8.2010; für diese

Periode ergeben sich für das gesamte Gebäu-

de Energiekosten (z. B. Kosten des Heizöls) von

€ 42.000,– und sonstige Kosten in der Höhe

von € 2.700,–.

1. Trennung zwischen Heizung und Warm-

wasser:

Die Trennung und Zuordnung der

sonstigen Kosten zu Heizung einerseits und

Warmwasser andererseits ist eigentlich nicht

notwendig; die Kosten sind pro m

2

beheizba-

rer Nutzfläche zu verteilen. € 2.700,– : 3000

m

2

= 0,9 €/m

2

; selbst wenn man die Kosten

trennt (€ 1.890,– sonstige Heizkosten und €

810,– sonstige Warmwaserkosten) ergeben

die Teilbeträge pro m

2

(0,63 €/m

2

und 0,27 €/

m

2

) in Summe wieder 0,9 €/m

2

. Eine Trennung

und Zuordnung der Energiekosten zu Heizung

einerseits und Warmwasser andererseits ist

durch Messung oder Ermittlung nicht möglich;

mangels anderslautender einstimmiger Ver-

einbarung wird daher getrennt in € 29.400,–

Energiekosten für Heizung (70% der Gesamt-

energiekosten) und € 12.600,– Energiekosten

für Warmwasser (30% der Gesamtenergieko-

sten).

2. Aufteilung der Energiekosten für Heizung:

mangels anderslautender einstimmiger Verein-

barung wird der gesetzliche Verteilungsschlüs-