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BEISPIEL FÜR DIE VERTEILUNG DER HEIZ-
UND WARMWASSERKOSTEN
Mietwohnhaus (insgesamt 3000 m
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beheizba-
re Nutzfläche) mit Zentralheizung und zentraler
Warmwasseraufbereitung. In den Nutzungsob-
jekten sind Verbrauchserfassungsgeräte an-
gebracht: an den Heizkörpern sind Verduns-
tungszähler, an den Warmwasserleitungen sind
Wasser(durchlauf) zähler installiert. Abrech-
nungsperiode 1.9.2009 bis 31.8.2010; für diese
Periode ergeben sich für das gesamte Gebäu-
de Energiekosten (z. B. Kosten des Heizöls) von
€ 42.000,– und sonstige Kosten in der Höhe
von € 2.700,–.
1. Trennung zwischen Heizung und Warm-
wasser:
Die Trennung und Zuordnung der
sonstigen Kosten zu Heizung einerseits und
Warmwasser andererseits ist eigentlich nicht
notwendig; die Kosten sind pro m
2
beheizba-
rer Nutzfläche zu verteilen. € 2.700,– : 3000
m
2
= 0,9 €/m
2
; selbst wenn man die Kosten
trennt (€ 1.890,– sonstige Heizkosten und €
810,– sonstige Warmwaserkosten) ergeben
die Teilbeträge pro m
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(0,63 €/m
2
und 0,27 €/
m
2
) in Summe wieder 0,9 €/m
2
. Eine Trennung
und Zuordnung der Energiekosten zu Heizung
einerseits und Warmwasser andererseits ist
durch Messung oder Ermittlung nicht möglich;
mangels anderslautender einstimmiger Ver-
einbarung wird daher getrennt in € 29.400,–
Energiekosten für Heizung (70% der Gesamt-
energiekosten) und € 12.600,– Energiekosten
für Warmwasser (30% der Gesamtenergieko-
sten).
2. Aufteilung der Energiekosten für Heizung:
mangels anderslautender einstimmiger Verein-
barung wird der gesetzliche Verteilungsschlüs-