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VERTEILUNG

DER ENERGIEKOSTEN

Wenn die Verbrauchsanteile der einzelnen Wär-

meabnehmer (zum Beispiel mit Verdunstungs-

zählern bei der Heizung und Wasserzählern beim

Warmwasser) zu erfassen sind, werden zwischen

55% und 75% der Energiekosten entsprechend

dem Verbrauch der einzelnen Wärmeabnehmer

aufgeteilt, der Rest nach der beheizbaren Nutz-

fläche. Der konkrete Prozentsatz ergibt sich aus

einer Vereinbarung, die von allen Wärmeabneh-

mern (= die einzelnen Mieter oder Wohnungs-

eigentümer) und dem Wärmeabgeber einstim-

mig zu treffen ist. Kommt keine (schriftlich zu

treffende) Vereinbarung zustande, so sind 65%

der Energiekosten nach dem Verbrauch und der

Rest von 35% nach der beheizbaren Nutzfläche

zu verteilen.

Frühere Regelungen über die Aufteilung von

Energiekosten, die diesen Rahmenbedingun-

gen entsprechen, bleiben aber gültig. Bei älte-

ren Gebäuden wird daher meist weiterhin ein

Schlüssel angewendet werden, wonach 60%

verbrauchsabhängig und 40% nach der Nutzflä-

che zu verteilen sind.

VERTEILUNG DER SONSTIGEN

KOSTEN DES BETRIEBS

Die sonstigen Kosten des Betriebs der Wärme-

versorgungsanlage

also alle laufenden Kosten, die nicht für Energie

einerseits und Erhaltungs- oder Verbesserungs-

arbeiten andererseits aufgewendet werden

sind nach der beheizbaren Nutzfläche aufzu-

teilen.