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VERTEILUNG
DER ENERGIEKOSTEN
Wenn die Verbrauchsanteile der einzelnen Wär-
meabnehmer (zum Beispiel mit Verdunstungs-
zählern bei der Heizung und Wasserzählern beim
Warmwasser) zu erfassen sind, werden zwischen
55% und 75% der Energiekosten entsprechend
dem Verbrauch der einzelnen Wärmeabnehmer
aufgeteilt, der Rest nach der beheizbaren Nutz-
fläche. Der konkrete Prozentsatz ergibt sich aus
einer Vereinbarung, die von allen Wärmeabneh-
mern (= die einzelnen Mieter oder Wohnungs-
eigentümer) und dem Wärmeabgeber einstim-
mig zu treffen ist. Kommt keine (schriftlich zu
treffende) Vereinbarung zustande, so sind 65%
der Energiekosten nach dem Verbrauch und der
Rest von 35% nach der beheizbaren Nutzfläche
zu verteilen.
Frühere Regelungen über die Aufteilung von
Energiekosten, die diesen Rahmenbedingun-
gen entsprechen, bleiben aber gültig. Bei älte-
ren Gebäuden wird daher meist weiterhin ein
Schlüssel angewendet werden, wonach 60%
verbrauchsabhängig und 40% nach der Nutzflä-
che zu verteilen sind.
VERTEILUNG DER SONSTIGEN
KOSTEN DES BETRIEBS
Die sonstigen Kosten des Betriebs der Wärme-
versorgungsanlage
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also alle laufenden Kosten, die nicht für Energie
einerseits und Erhaltungs- oder Verbesserungs-
arbeiten andererseits aufgewendet werden
■
sind nach der beheizbaren Nutzfläche aufzu-
teilen.