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die Höhe der verrechenbaren Heizkosten vor,
die in einem Haus anfallen. Das Heizkostenab-
rechnungsgesetz regelt bloß die Verteilung von
Kosten. Diese Kosten bestimmen sich der Höhe
nach prinzipiell daraus, zu welchen Preisen der
Vermieter den Heizstoff (Gas, Öl, ...) einkauft, mit
dem die Zentralheizung betrieben wird. Auch bei
der Fernwärme bestimmt sich die Höhe der Kos-
ten aus den Preisen, welche der Vermieter mit
dem Fernwärmelieferanten vereinbart.
AUFTEILUNG DER HEIZ-
UND WARMWASSERKOSTEN
Wenn von einer gemeinsamen Wärmever-
sorgungsanlage sowohl Heizwärme als auch
Warmwasser geliefert wird, sind die gesamten
Wärmekosten des Gebäudes zuerst einmal ent-
sprechend dem jeweiligen Wärmeverbrauch zwi-
schen Heizung einerseits und Warmwasser an-
dererseits zu trennen. Die Verbrauchsanteile von
Heizung und Warmwasser sind getrennt zu er-
fassen; entweder durch Messgeräte oder durch
Ermittlung nach einem dem Stand der Technik
entsprechenden Verfahren. Wenn dies nicht
möglich ist, so wird vom Gesetz ein Anteil der
Heizkosten von 70% und der Warmwasserkos-
ten von 30% angenommen. Eine abweichende
einstimmige Vereinbarung ist zulässig, der An-
teil der Heizkosten muss dabei zwischen 60 und
80% betragen.