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die Höhe der verrechenbaren Heizkosten vor,

die in einem Haus anfallen. Das Heizkostenab-

rechnungsgesetz regelt bloß die Verteilung von

Kosten. Diese Kosten bestimmen sich der Höhe

nach prinzipiell daraus, zu welchen Preisen der

Vermieter den Heizstoff (Gas, Öl, ...) einkauft, mit

dem die Zentralheizung betrieben wird. Auch bei

der Fernwärme bestimmt sich die Höhe der Kos-

ten aus den Preisen, welche der Vermieter mit

dem Fernwärmelieferanten vereinbart.

AUFTEILUNG DER HEIZ-

UND WARMWASSERKOSTEN

Wenn von einer gemeinsamen Wärmever-

sorgungsanlage sowohl Heizwärme als auch

Warmwasser geliefert wird, sind die gesamten

Wärmekosten des Gebäudes zuerst einmal ent-

sprechend dem jeweiligen Wärmeverbrauch zwi-

schen Heizung einerseits und Warmwasser an-

dererseits zu trennen. Die Verbrauchsanteile von

Heizung und Warmwasser sind getrennt zu er-

fassen; entweder durch Messgeräte oder durch

Ermittlung nach einem dem Stand der Technik

entsprechenden Verfahren. Wenn dies nicht

möglich ist, so wird vom Gesetz ein Anteil der

Heizkosten von 70% und der Warmwasserkos-

ten von 30% angenommen. Eine abweichende

einstimmige Vereinbarung ist zulässig, der An-

teil der Heizkosten muss dabei zwischen 60 und

80% betragen.