Previous Page  9 / 264 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 264 Next Page
Page Background

AK-

Infoservice

1

ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSERKLÄRUNGEN

Teilweise werden die nachfolgend erklärten Begriffe in dieser Broschüre

weiter hinten noch ausführlicher erläutert.

ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)

Dieses wichtigste Gesetzbuch aus dem Privatrechtsbereich enthält neben

vieler anderer Bestimmungen die grundlegenden Vorschriften über

das Eigentumsrecht an sich,

die Rechtsverhältnisse von Miteigentümern,

den Abschluss von Verträgen,

die allgemeinen Verwalterpflichten,

den Schadenersatz.

WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Dieses Gesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen über das Woh-

nungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die

Beschlussfassung in der (Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft und über

die Verwaltung der Liegenschaft. Seit dem 01.07.2002 gilt das Wohnungs-

eigentumsgesetz (WEG) 2002, bis dahin war das Wohnungseigentumsge-

setz (WEG) 1975 gültig. Das WEG 2002 enthält zwar viele Regelungen, die

schon im WEG 1975 enthalten waren, jedoch wurden auch einige neue

Bestimmungen geschaffen.

KSchG (Konsumentenschutzgesetz)

Dieses Gesetz enthält Schutzbestimmungen für Verbraucher im Geschäfts-

verkehr mit Unternehmen. Da Käufer bzw. Besitzer von Eigentumswoh-

nungen in der Regel Verbraucher sind und sowohl Bauträger, Wohnungsei-

gentumsorganisatoren als auch Hausverwaltungen Unternehmen sind,

sind die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes auf die vertraglichen Be-

ziehungen der angesprochenen Personengruppen anwendbar.

MRG (Mietrechtsgesetz)

Die meisten Mietverträge unterliegen zumindest teilweise diesem Gesetz,

das einige wesentliche mietrechtliche Vorschriften des ABGB zugunsten

der Mieter abändert.