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AK-

Infoservice

WAS IST WOHNUNGSEIGENTUM?

Vor der näheren Befassung mit dem Wohnungseigentum muss man sich

noch einige Grundsätze zum Eigentum an Grund und Boden vor Augen

führen.

Eigentum an Liegenschaften,

Gebäuden und Wohnungen

Grundsätzlich gibt es nach der österreichischen Rechtsordnung keine

Möglichkeit, nur Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung zu sein,

ohne nicht auch gleichzeitig Eigentümer des Grundes und Bodens zu

sein, auf dem das Haus/die Wohnung steht. (Ausnahmen davon stellen

das Baurecht und das sogenannte Superädifikat dar - auf diese Spezial-

formen wird hier nicht näher eingegangen.)

Auch wenn man beim Eigentum an Grund und Boden immer wieder vom

„Grundstück“ spricht („mir gehört dieses Grundstück“), ist dies rechtlich

gesehen eigentlich nicht korrekt. Gegenstand des Eigentumsrechtes bei

Grund und Boden ist nämlich die

„Liegenschaft“

. Eine Liegenschaft kann

auch aus mehreren Grundstücken (Parzellen) bestehen.

Eine Liegenschaft ist in ihrem Ausmaß im öffentlichen Grundbuch be-

schrieben, für jede Liegenschaft gibt es im Grundbuch eine eigene „Einla-

gezahl“; eine Liegenschaft wird daher oft auch als „Grundbuchkörper“

bezeichnet.

Eigentumsrechte an einer Liegenschaft sind auch mit verschiedenen

Pflichten verbunden. Diese Pflichten können gegenüber der Gemeinde,

gegenüber den Eigentümern von Nachbarliegenschaften und auch ge-

genüber den anderen Miteigentümern der eigenen Liegenschaft beste-

hen. Eigentum - egal ob eine Person alleiniger Eigentümer ist oder meh-

rere Personen gemeinsam Eigentümer sind - hat man also vorrangig an

der

Liegenschaft

(Grundstück/e samt den eventuell darauf errichteten

Gebäuden), nicht aber nur am Gebäude allein oder nur an einer einzelnen

Wohnung in einem Gebäude. Der Grundsatz lautet also: Kein Eigentum an

einer Wohnung ohne (Mit-) Eigentum an der Liegenschaft.