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Dem WEG ermöglicht es, das Miteigentum an einer Liegenschaft mit dem

Recht, eine bestimmte Wohnung auf dieser Liegenschaft ausschließlich

zu nutzen und darüber alleine zu verfügen, zu verbinden. Dieses Recht

nennt man

Wohnungseigentum

.

Was ist Miteigentum?

Manchmal sind mehrere Personen gemeinsam Eigentümer derselben Sa-

che. Diese Personen haben dann jeweils das sogenannte Miteigentum,

ihnen miteinander und gemeinsam gehört die ganze Sache. Das kann

auch bei Liegenschaften der Fall sein.

Miteigentum an einer Liegenschaft bedeutet, dass die Liegenschaft und

das darauf errichtete Gebäude mehreren Personen gemeinsam gehören.

Alle gemeinsam sind Eigentümer der Liegenschaft samt Gebäude, jeder

einzelne ist Miteigentümer der Liegenschaft und des darauf errichteten

Gebäudes.

Miteigentum wird bei Liegenschaften auch oft

„schlichtes“ Miteigentum

genannt, um es vom Wohnungseigentum, das bei Liegenschaften eine

Sonderform des Miteigentums ist, zu unterscheiden.

Das Eigentumsrecht ist zwischen den Miteigentümern nach Bruchteilen

aufgeteilt, jeder Miteigentümer hat einen sogenannten

„ideellen“ Anteil

an der Gesamtliegenschaft. Der Anteil wird in Bruchzahlen angegeben, zB

1/2, 1/10, 2/5.

Mit der Bezeichnung

„ideeller“ Anteil

wird ausgedrückt, dass einem ein-

zelnen Miteigentümer an und für sich kein realer Teil gehört. Wenn etwa

drei Personen je zu 1/3 Miteigentümer eines Grundstückes mit einem da-

rauf errichteten Haus sind, gehört nicht etwa einem Miteigentümer das

rechte Drittel des Hauses, dem zweiten das mittlere Drittel und dem drit-

ten das linke Drittel; allen drei Miteigentümern gehören Liegenschaft und

Haus gemeinsam.