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Nr. 80, Dezember 2015

THEMA: STEUERN

IM ÜBERBLICK

ERFOLG

Das bringt die

Steuerreform

W

enige Tage noch, dann wird auch

die Lohnsteuersenkung Realität.

Und am Gehalt für Jänner 2016 sehen

die Beschäftigten erstmals, dass ihnen

netto tatsächlich mehr übrig bleibt.

Die wichtigsten Änderungen:

Nettogehalt.

Einkommen bis 11.000

Euro bleiben generell steuerfrei.

(Bei nichtselbständigen Einkünften

beträgt der Grenzwert 12.000 Euro.)

Danach gelten sieben statt bisher vier

Steuerstufen, der Eingangssteuertarif

sinkt von 36,5 auf 25 %.

Negativsteuer.

Für Arbeitnehmer,

die keine Lohnsteuer zahlen, wird ab

2016 die Negativsteuer von bisher

10 auf 50 % der Sozialversicherungs-

beiträge und maximal 400 Euro statt

bisher 110 Euro angehoben (Über-

gangsregelung für 2015).

Pensionisten.

Erstmals können auch

rund 600.000 Bezieher niedriger Pen-

sionen eine Negativsteuer bis zu 110

Euro jährlich beantragen (Übergangs-

regelung für 2015).

Absetzbeträge.

Künftig gibt es nur

noch den Verkehrsabsetzbetrag, aller-

dings mit 400 Euro jährlich (wird auto-

matisch berücksichtigt). Bei Anspruch

auf Pendlerpauschale und weniger

als 12.200 Euro Jahreseinkommen

erhöht sich dieser auf 690 Euro.

Kinderfreibetrag.

Der Kinderfreibe-

trag wird auf 440 Euro erhöht bzw.

auf 600 Euro jährlich, wenn ihn

beide Elternteile (jeweils 300 Euro) in

Anspruch nehmen.

Das alles können Sie nachvollziehen

mit dem Online-Mehr-Nettorechner auf

ak-tirol.com

AK Infoabende

Wie Sie von den Änderungen profitie-

ren, erfahren Sie beim AK Infoabend

„Was bringt mir die Lohnsteuersen-

kung?“

. Anmeldung telefonisch unter

0800/22 55 22 mit Durchwahl.

Die ersten Termine

AK Reutte:

Di 12. Jänner, 18 Uhr, DW 3650

AK Imst:

Do 21. Jänner, 19 Uhr, DW 3150

W

er seine Arbeitnehmerveranlagung selbst machen

möchte, sollte sich im neuen Jahr die AK Broschüre

„Steuer sparen – Die wichtigsten Tipps 2016“ besorgen.

Neben Mustern der verschiedenen Formulare finden Sie dort

aufgelistet, was alles geltend gemacht werden kann: Von

familienbezogenen Steuerbegünstigungen bis hin zu außer-

gewöhnlichen Belastungen. Die Broschüre kann ab Februar

2016 unter 0800/22 55 22 – 1480 angefordert werden und

steht dann auf ak-tirol.com als Download bereit. Hier finden

Sie auch Steuertipps für frühere Jahre.

S

ie möchten wissen, ob die Abzüge von Ihrem Brutto-

gehalt korrekt berechnet sind? Dann nutzen Sie den

Brutto-Netto-Rechner der AK. Er zeigt, wie viel Ihnen nach

Abzug von Steuern und Abgaben netto zusteht. Einfach auf

ak-tirol.com/Rechner Ihr Arbeitsverhältnis auswählen und

Ihr Geburtsdatum sowie die Anzahl der Kinder eingeben.

Anklicken, ob Sie Alleinverdiener sind, einen Sachbezug

haben oder die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Mit

diesen Daten und einem Klick auf „Berechnen“ wissen Sie in

Sekundenschnelle, ob Ihre Abrechnung stimmt.

Tipps für den Steuerausgleich Brutto-Netto-Rechner nutzen

Infos und mehr

Die AK Experten helfen bei Fragen rund

um den Steuerausgleich – auch zur

Online-Variante – unter 0800/22 55

22 – 1466 oder bei einem Besuch in

der AK Tirol. Ausführliche Informationen

finden Sie auf ak-tirol.com

Letzte Chance für 2010

Hol Dir Dein Steuerguthaben.

Alle, die für 2010 noch keinen Steuerausgleich gemacht

haben, können dies bis Ende Dezember 2015 erledigen. Am 1. Jänner 2016 ist es zu spät.

K

aum zu glauben, aber wahr:

Noch immer schenken Ös-

terreichs Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmer dem

Staat jährlich bis zu 200 Millionen

Euro, weil sie ihre Arbeitnehmer-

veranlagung nicht machen.

Wenig Aufwand.

Dabei bringt

ein Steuerausgleich fast immer eine

Gutschrift am Bankkonto! Deshalb

gleich die gute Nachricht für alle,

die säumig waren: Anträge auf eine

Arbeitnehmerveranlagung können

beim Finanzamt sogar rückwirkend

für fünf Jahre eingereicht werden.

2016 ist es zu spät.

Wenn Sie also

Ihren Steuerausgleich für 2010 noch

nicht eingereicht haben, dann erledi-

gen Sie dies unbedingt heuer noch

bis spätestens 31. Dezember!

Besonders empfehlenswert ist die

Abwicklung über finanzOnline, das

Portal der Finanzverwaltung. Hier

kann vorweg die Höhe der Gut-

schrift berechnet werden.

Von der Arbeitnehmerveranla-

gung profitieren beispielsweise

Alleinverdiener, Alleinerzieher,

Pendler bzw.

Beschäftigte, die während des Jah-

res den Dienstgeber oder

zwischen Voll- und Teilzeit ge-

wechselt haben oder

nicht ganzjährig gearbeitet haben

(z. B. bei Berufseintritt oder Un-

terbrechung durch Zivil-, Präsenz-

dienst oder Karenz).

Auch Niedrigverdiener, insbeson-

dere Lehrlinge, Ferialpraktikanten,

Teilzeit- oder geringfügig Beschäf-

tigte, die die freiwillige Selbstver-

sicherung einbezahlt haben, sollten

den Jahresausgleich abgeben.

Geltend machen.

Steuermin-

dernd wirken sich auch Ausgaben

für Aus- und Fortbildung, den Kauf

einer neugebauten Wohnung und

Hausbau, Kosten für Krankheit oder

Behinderung aus. Wenn im Haus-

halt Kinder leben, für die Famili-

enbeihilfe bezogen wird, können

der Kinderfreibetrag, Kinderbe-

treuungskosten bis 2.300 Euro pro

Kind (bis zum 10. Lebensjahr) oder

pauschale Kosten der auswärtigen

Berufsausbildung (z. B. Studium)

abgesetzt werden.

Auch Spenden an mildtätige Or-

ganisationen, Umweltschutzorgani-

sationen oder Feuerwehren können

geltend gemacht werden. Der Kir-

chenbeitrag wird in den Jahren 2010

bis 2012 mit jeweils maximal 200

Euro berücksichtigt, ab dem Jahr

2013 mit höchstens 400 Euro.

Nichts verschenken:

Die Arbeitnehmerveranlagung bringt bares Geld.

Foto: tunedin/Fotolia.com

Foto: lenets_tan/Fotolia.com

F

ür viele Tiroler ist es leider

Alltag: Weil das Einkom-

men nicht reicht, muss ein

Nebenjob her. Aber ob man

zur Vollzeitbeschäftigung noch

etwas dazuverdient oder meh-

rere geringfügige Jobs aus-

übt: Denken Sie daran, dass

Nebeneinkünfte versteuert

werden müssen. Sonst droht

ein böses Erwachen! Wie

etwa im Fall von Martin. In

seinem Nebenjob als Kellner

verdiente er sich zu seinem

Haupteinkommen von 2.000

Euro brutto monatlich noch 400

Euro dazu. Doch nach einem Jahr

kam der Bescheid vom Finanzamt.

Auf einen Schlag waren rund 3.700

Euro fällig: Rund 1.500 Euro als

Steuernachzahlung und noch ein-

mal soviel als Einkommenssteuer-

vorauszahlung fürs laufende Jahr

sowie 700 Euro an Sozialversiche-

rungsbeiträgen.

Beruf & Nebenjob.

Martin muss

also rund die Hälfte seines Zuver-

dienstes an Finanzamt bzw. Kran-

kenkasse abliefern. Denn zur Be-

rechnung der Lohnsteuer wird das

gesamte Einkommen aus Hauptbe-

ruf und Nebenjob herangezogen.

Übersteigt ein Jahreseinkommen die

Steuergrenze von 12.000 Euro brut-

to, wird auch für das Zusatzeinkom-

men die volle Steuer fällig.

Aber nur beim Haupteinkommen

wird die Steuer automatisch abge-

zogen. Beschäftigte mit mehr als

einem Dienstverhältnis müssen eine

Arbeitnehmerveranlagung machen.

Sonst führt sie das Finanzamt von

Amts wegen durch. Achtung: Sie

fällt dann meist zum Nachteil des

Steuerzahlers aus, Freibeträge wie

Werbungskosten oder Sonderausga-

ben werden nicht berücksichtigt!

Geringfügig x 2.

Mit mehr als

einem geringfügigen Job sollten Sie

ebenfalls die jährliche Steuergren-

ze von 12.000 Euro beachten! Die

Einkommensgrenze für eine gering-

fügige Beschäftigung liegt 2015 bei

monatlich 405,98 Euro. Wird sie

überschritten, sind für die betref-

fenden Monate Kranken- und Pensi-

onsversicherung nachzuzahlen. Bei

Angestellten sind dies 14,15 %, bei

Arbeitern 14,7 % der gesamten Mo-

natseinkünfte. Der Vorteil: Sie sind

damit auch voll krankenversichert

und erwerben Pensionszeiten.

Mit dem Steuerausgleich können

geringfügig Beschäftigte 10 % der

Sozialversicherungsbeiträge als Ne-

gativsteuer zurückholen (maximal

110 Euro, bei Pendlerpauschale bis

zu 400 Euro).

Nebenjob ohne böses Erwachen

Steuergrenze beachten.

Auch Nebeneinkünfte aus geringfügiger

Beschäftigung müssen versteuert werden. Hier ist der Steuerausgleich Pflicht.

AK Tipps

Legen Sie Geld für die

Steuernachzahlung zur Seite

Arbeitnehmerveranlagung

nicht vergessen

Die AK Steuerexperten helfen unter

0800/22 55 22 – 1466

Foto: flairimages/Fotolia.com