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ECHT
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Nr. 94, März 2017
I
mmer wieder haben sich El-
tern beim Kinderbetreuungs-
geld mehr Flexibilität ge-
wünscht und ein Modell, das
den individuellen Bedürfnissen
der Familien besser gerecht wird.
Möglich werden soll dies mit dem
Kinderbetreuungsgeld Neu, das
seit 1. März 2017 gilt. Und zwar
für alle Kinder, die ab diesem
Tag zur Welt kommen. Neben der
einkommensabhängigen Varian-
te gibt es nun das neue Kinder-
betreuungsgeld-Konto, das aus
Grundvariante und flexibler Vari-
ante besteht.
Das gilt beim Konto
Die
Grundvariante
umfasst die
geringste Anspruchsdauer: Für ei-
nen Elternteil gibts Kinderbetreu-
ungsgeld für bis zu 365 Kalender-
tage (12 Monate) ab der Geburt,
bei Bezug durch beide Elternteile
für bis zu 456 Tage (ca. 15 Mo-
nate) – mit dem höchstmöglichen
Tagesbetrag von 33,88 Euro.
Daneben können Eltern auch die
flexible Variante
wählen: Bei Be-
zug durch einen Elternteil steht hier
ein Zeitraum zwischen 365 bis ma-
ximal 851 Tagen zur Wahl (12 bis
ca. 28 Monate), bei Bezug durch
beide Eltern zwischen 456 und
1.063 Tagen (ca. 15 bis ca. 35 Mo-
nate). Die Dauer ist bei der ersten
Antragstellung verbindlich festzu-
legen und führt zu entsprechenden
Tagesbeträgen. Diese können je-
weils 33,88 Euro nicht über- und
14,53 Euro nicht unterschreiten.
Insgesamt werden bei Bezug
durch einen Elternteil maximal
12.366 Euro ausbezahlt, bei Be-
zug durch beide Elternteile maxi-
mal 15.449 Euro.
Ausbezahlt wird monatlich, ein
einmaliger Wechsel der Bezugs-
dauer ist unter bestimmten Vo-
raussetzungen möglich. Außerdem
kann das Kinderbetreuungsgeld
einmal für bis zu 31 Tage parallel
bezogen werden, um den Übergang
bei der Betreuung zu erleichtern.
Partnerschaftsbonus.
Wird die
Betreuung zumindest im Schlüssel
60:40 aufgeteilt, kommen durch
den neuen Partnerschaftsbonus
noch 1.000 Euro dazu (auch beim
einkommensabhängigen Kinder-
betreuungsgeld).
„Papa-Monat“.
Neu ist auch
der Familienzeitbonus: Mit die-
sem „Papa-Monat“ können Väter
direkt nach der Geburt 28 bis 31
Tage lang durchgehend zuhause
bleiben. Dafür gibts täglich 22,60
Euro, die später vom Kinderbe-
treuungsgeld-Tagesbetrag
des
Vaters abgezogen werden. Es be-
steht Anspruch auf Kranken- und
Pensionsversicherung, aber kein
Rechtsanspruch, der Arbeitgeber
muss also zustimmen. Es gilt kein
besonderer Kündigungsschutz!
Mehr auf
www.bmfj.gv.atunter
dem Suchbegriff Kinderbetreu-
ungsgeld. Dort gibts auch den
Kinderbetreuungsgeld-Rechner.
Achtung:
Für Geburten vor 1.
März 2017 gilt die alte Regelung
mit vier Pauschalvarianten und
dem einkommensabhängigen Kin-
derbetreuungsgeld.
Mehr auf
www.ak-tirol.comGUT ZUWISSEN
TIPPS
Neue Broschüre:
Ein Baby kommt
Elternfahrplan:
Auf einen Blick
A
ngehende Eltern sollten plötzlich viele
wichtige Termine einhalten – und im
Kopf haben. Aber keine Sorge: Mitglieder
können sich bei der AK Tirol kostenlos den
„Elternfahrplan“ besorgen! Der handliche
Falter im Scheckkartenformat enthält ei-
nen genauen Zeitfahrplan ab Kenntnis der
Schwangerschaft mit allen Erklärungen.
Dort finden Sie auf einen Blick alle Ter-
mine und Fristen, erfahren, was wem und
wann gemeldet werden muss, welche
Anträge zu stellen und welche Unterlagen
vorzulegen sind. Außerdem sind hier
auch die wichtigsten Anlaufstellen für die
werdenden Mamas und Papas aufgelistet.
Also am besten gleich anfordern unter Tel.
0800/22 55 22 – 1432 oder nachlesen
auf
www.ak-tirol.comInfoabende.
Erfahren Sie alles zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Kinderbetreuungsgeld Neu
etc. am 30. Mai in Schwaz und am 26. Juni in Innsbruck. Am besten gleich anmelden!
G
roß ist die Freude, wenn
ein Baby unterwegs ist.
Da heißt es für die an-
gehenden Eltern, sich
gut zu informieren. Denn mit dem
freudigen Ereignis kommen auf sie
auch spezielle arbeitsrechtliche
Bestimmungen und wichtige
Fristen zu. Zuletzt sorgte vor
allem das neue Kinderbetreu-
ungsgeld-Konto mit seinen
Regelungen bei vielen Eltern
für Verunsicherung. Es gilt für
all jene Babys, die ab dem 1.
März 2017 geboren wurden
bzw. werden (siehe oben).
Alle Infos.
Damit
sich Interessierte einen
Überblick verschaffen
können, veranstaltet die
AK Tirol die beliebten Info-
abende „informiert.eltern.werden“:
Gut informiert Eltern werden
„Wenn ein
Baby kommt...“
A
lles Wissenswerte rund um Schwan-
gerschaft und Geburt aus arbeitsrecht-
licher Sicht erfahren werdende Eltern na-
türlich auch in den Bezirken. Der nächste
Infoabend mit demTitel
„Wenn ein Baby
kommt...“
findet am
Dienstag, 4. April,
um 19.30 Uhr in der AK Telfs
statt. Exper-
ten von AK und TGKK informieren dort zu
Mutterschutz,Wochengeld, Karenz, Fami-
lienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld Neu
und zum lang geforderten Papamonat.
Und sie geben den jungen Müttern und
Vätern hilfreiche Tipps mit auf denWeg in
einen neuen Lebensabschnitt.
Weitere Termine:
Am
Mi. 19. April
findet der Infoabend
„Wenn ein Baby
kommt...“
um
18.30 Uhr in der AK Reutte,
Mühler Straße 22
statt und am
Di. 25.
April um 19 Uhr in der AK Lienz, Beda-
Weber-Gasse 22
. Anmeldung erforderlich
unter 0800/22 55 22 und der jeweiligen
Durchwahl (DW) oder per eMail:
Telfs
DW3850 oder
telfs@ak-tirol.comReutte
DW3650 oder
reutte@ak-tirol.comLienz
DW3550 oder
lienz@ak-tirol.comTELFS, REUTTE, LIENZ
Am Dienstag, 30. Mai, um
19 Uhr kommen die Exper-
tinnen in die AK Schwaz, am
Montag, 26. Juni um 18 Uhr in
die AK Tirol in Innsbruck.
Dort erhalten Sie Antworten
auf die wichtigsten Fragen. Die
Expertinnen erläutern wichtige
Bestimmungen und informieren
rund um die Themen Karenz,
Kündigungsschutz und Kinderbe-
treuungsgeld. In vier Kurzvorträ-
gen beleuchten sie verschiedenste
Gesichtspunkte: Über
„Schwan-
gerschaftsbegleitung“
informiert
Hebamme Laura Jenewein. Da-
nach erklärt Psychologin Mag.
Robin Menges
„Ein Kind verän-
dert vieles“
. Dr. Martina Agreiter
(AK Tirol) erläutert
„Das Recht
der Eltern am Arbeitsplatz“
und
referiert zu
„Kinderbetreuungs-
geld Neu und Finanzielles rund
um Schwangerschaft und Ge-
burt“
. Nach jedem Vortrag gibt es
die Möglichkeit zur Diskussion.
Anmeldung erforderlich!
Für Innsbruck unter 0800 /
22 55 22 DW 1645 oder
eltern@ak-tirol.com,für Schwaz DW3737
oder
schwaz@ak-tirol.comFoto: Billionphotos.com/Fotolia.com
Foto: Oksana Kuzmina
/Fotolia.comZ
um Start des neuen Kinderbetreu-
ungsgeldes mit 1. März 2017 wurde
auch die beliebte AK Broschüre „Ein
Baby kommt – Von der Schwangerschaft
bis zur Elternteilzeit“ neu aufgelegt. Der
nützliche Ratgeber begleitet junge Mütter
und Väter durch diese erste wichtige
Phase des Elterndaseins. Sie erfahren,
wann die Schwangerschaft beimArbeit-
geber zu melden ist, und alle wichtigen
Details zu Mutterschutz, Kündigungs- und
Entlassungsschutz,Wochengeld, Karenz,
Elternteilzeit sowie Beendigung des
Dienstverhältnisses und Abfertigung.
Außerdem gibt er einen guten Überblick
über das Kinderbetreuungsgeld. Für AK
Mitglieder kostenlos erhältlich unter Tel.
0800/22 55 22
– 1432 oder
auf
www.ak-
tirol.comals
Download.
Alles neu beim Kinderbetreuungsgeld.
Die neue Regelung gilt für Geburten ab 1. März 2017. Sie soll den Eltern mehr Flexibilität beim Bezug ermöglichen.
Kinderbetreuungsgeld Neu
Stichtag 1. März.
Eltern können nun zwischen einkommensabhängiger Variante und dem
Kinderbetreuungsgeld-Konto wählen. Neu sind auch Partnerschaftsbonus und „Papa-Monat“.
Foto: Gina Sanders
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