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B

ABY

&

R

ECHT

9

Nr. 94, März 2017

I

mmer wieder haben sich El-

tern beim Kinderbetreuungs-

geld mehr Flexibilität ge-

wünscht und ein Modell, das

den individuellen Bedürfnissen

der Familien besser gerecht wird.

Möglich werden soll dies mit dem

Kinderbetreuungsgeld Neu, das

seit 1. März 2017 gilt. Und zwar

für alle Kinder, die ab diesem

Tag zur Welt kommen. Neben der

einkommensabhängigen Varian-

te gibt es nun das neue Kinder-

betreuungsgeld-Konto, das aus

Grundvariante und flexibler Vari-

ante besteht.

Das gilt beim Konto

Die

Grundvariante

umfasst die

geringste Anspruchsdauer: Für ei-

nen Elternteil gibts Kinderbetreu-

ungsgeld für bis zu 365 Kalender-

tage (12 Monate) ab der Geburt,

bei Bezug durch beide Elternteile

für bis zu 456 Tage (ca. 15 Mo-

nate) – mit dem höchstmöglichen

Tagesbetrag von 33,88 Euro.

Daneben können Eltern auch die

flexible Variante

wählen: Bei Be-

zug durch einen Elternteil steht hier

ein Zeitraum zwischen 365 bis ma-

ximal 851 Tagen zur Wahl (12 bis

ca. 28 Monate), bei Bezug durch

beide Eltern zwischen 456 und

1.063 Tagen (ca. 15 bis ca. 35 Mo-

nate). Die Dauer ist bei der ersten

Antragstellung verbindlich festzu-

legen und führt zu entsprechenden

Tagesbeträgen. Diese können je-

weils 33,88 Euro nicht über- und

14,53 Euro nicht unterschreiten.

Insgesamt werden bei Bezug

durch einen Elternteil maximal

12.366 Euro ausbezahlt, bei Be-

zug durch beide Elternteile maxi-

mal 15.449 Euro.

Ausbezahlt wird monatlich, ein

einmaliger Wechsel der Bezugs-

dauer ist unter bestimmten Vo-

raussetzungen möglich. Außerdem

kann das Kinderbetreuungsgeld

einmal für bis zu 31 Tage parallel

bezogen werden, um den Übergang

bei der Betreuung zu erleichtern.

Partnerschaftsbonus.

Wird die

Betreuung zumindest im Schlüssel

60:40 aufgeteilt, kommen durch

den neuen Partnerschaftsbonus

noch 1.000 Euro dazu (auch beim

einkommensabhängigen Kinder-

betreuungsgeld).

„Papa-Monat“.

Neu ist auch

der Familienzeitbonus: Mit die-

sem „Papa-Monat“ können Väter

direkt nach der Geburt 28 bis 31

Tage lang durchgehend zuhause

bleiben. Dafür gibts täglich 22,60

Euro, die später vom Kinderbe-

treuungsgeld-Tagesbetrag

des

Vaters abgezogen werden. Es be-

steht Anspruch auf Kranken- und

Pensionsversicherung, aber kein

Rechtsanspruch, der Arbeitgeber

muss also zustimmen. Es gilt kein

besonderer Kündigungsschutz!

Mehr auf

www.bmfj.gv.at

unter

dem Suchbegriff Kinderbetreu-

ungsgeld. Dort gibts auch den

Kinderbetreuungsgeld-Rechner.

Achtung:

Für Geburten vor 1.

März 2017 gilt die alte Regelung

mit vier Pauschalvarianten und

dem einkommensabhängigen Kin-

derbetreuungsgeld.

Mehr auf

www.ak-tirol.com

GUT ZUWISSEN

TIPPS

Neue Broschüre:

Ein Baby kommt

Elternfahrplan:

Auf einen Blick

A

ngehende Eltern sollten plötzlich viele

wichtige Termine einhalten – und im

Kopf haben. Aber keine Sorge: Mitglieder

können sich bei der AK Tirol kostenlos den

„Elternfahrplan“ besorgen! Der handliche

Falter im Scheckkartenformat enthält ei-

nen genauen Zeitfahrplan ab Kenntnis der

Schwangerschaft mit allen Erklärungen.

Dort finden Sie auf einen Blick alle Ter-

mine und Fristen, erfahren, was wem und

wann gemeldet werden muss, welche

Anträge zu stellen und welche Unterlagen

vorzulegen sind. Außerdem sind hier

auch die wichtigsten Anlaufstellen für die

werdenden Mamas und Papas aufgelistet.

Also am besten gleich anfordern unter Tel.

0800/22 55 22 – 1432 oder nachlesen

auf

www.ak-tirol.com

Infoabende.

Erfahren Sie alles zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Kinderbetreuungsgeld Neu

etc. am 30. Mai in Schwaz und am 26. Juni in Innsbruck. Am besten gleich anmelden!

G

roß ist die Freude, wenn

ein Baby unterwegs ist.

Da heißt es für die an-

gehenden Eltern, sich

gut zu informieren. Denn mit dem

freudigen Ereignis kommen auf sie

auch spezielle arbeitsrechtliche

Bestimmungen und wichtige

Fristen zu. Zuletzt sorgte vor

allem das neue Kinderbetreu-

ungsgeld-Konto mit seinen

Regelungen bei vielen Eltern

für Verunsicherung. Es gilt für

all jene Babys, die ab dem 1.

März 2017 geboren wurden

bzw. werden (siehe oben).

Alle Infos.

Damit

sich Interessierte einen

Überblick verschaffen

können, veranstaltet die

AK Tirol die beliebten Info-

abende „informiert.eltern.werden“:

Gut informiert Eltern werden

„Wenn ein

Baby kommt...“

A

lles Wissenswerte rund um Schwan-

gerschaft und Geburt aus arbeitsrecht-

licher Sicht erfahren werdende Eltern na-

türlich auch in den Bezirken. Der nächste

Infoabend mit demTitel

„Wenn ein Baby

kommt...“

findet am

Dienstag, 4. April,

um 19.30 Uhr in der AK Telfs

statt. Exper-

ten von AK und TGKK informieren dort zu

Mutterschutz,Wochengeld, Karenz, Fami-

lienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld Neu

und zum lang geforderten Papamonat.

Und sie geben den jungen Müttern und

Vätern hilfreiche Tipps mit auf denWeg in

einen neuen Lebensabschnitt.

Weitere Termine:

Am

Mi. 19. April

findet der Infoabend

„Wenn ein Baby

kommt...“

um

18.30 Uhr in der AK Reutte,

Mühler Straße 22

statt und am

Di. 25.

April um 19 Uhr in der AK Lienz, Beda-

Weber-Gasse 22

. Anmeldung erforderlich

unter 0800/22 55 22 und der jeweiligen

Durchwahl (DW) oder per eMail:

Telfs

DW3850 oder

telfs@ak-tirol.com

Reutte

DW3650 oder

reutte@ak-tirol.com

Lienz

DW3550 oder

lienz@ak-tirol.com

TELFS, REUTTE, LIENZ

Am Dienstag, 30. Mai, um

19 Uhr kommen die Exper-

tinnen in die AK Schwaz, am

Montag, 26. Juni um 18 Uhr in

die AK Tirol in Innsbruck.

Dort erhalten Sie Antworten

auf die wichtigsten Fragen. Die

Expertinnen erläutern wichtige

Bestimmungen und informieren

rund um die Themen Karenz,

Kündigungsschutz und Kinderbe-

treuungsgeld. In vier Kurzvorträ-

gen beleuchten sie verschiedenste

Gesichtspunkte: Über

„Schwan-

gerschaftsbegleitung“

informiert

Hebamme Laura Jenewein. Da-

nach erklärt Psychologin Mag.

Robin Menges

„Ein Kind verän-

dert vieles“

. Dr. Martina Agreiter

(AK Tirol) erläutert

„Das Recht

der Eltern am Arbeitsplatz“

und

referiert zu

„Kinderbetreuungs-

geld Neu und Finanzielles rund

um Schwangerschaft und Ge-

burt“

. Nach jedem Vortrag gibt es

die Möglichkeit zur Diskussion.

Anmeldung erforderlich!

Für Innsbruck unter 0800 /

22 55 22 DW 1645 oder

eltern@ak-tirol.com,

für Schwaz DW3737

oder

schwaz@ak-tirol.com

Foto: Billionphotos.com/Fotolia.com

Foto: Oksana Kuzmina

/Fotolia.com

Z

um Start des neuen Kinderbetreu-

ungsgeldes mit 1. März 2017 wurde

auch die beliebte AK Broschüre „Ein

Baby kommt – Von der Schwangerschaft

bis zur Elternteilzeit“ neu aufgelegt. Der

nützliche Ratgeber begleitet junge Mütter

und Väter durch diese erste wichtige

Phase des Elterndaseins. Sie erfahren,

wann die Schwangerschaft beimArbeit-

geber zu melden ist, und alle wichtigen

Details zu Mutterschutz, Kündigungs- und

Entlassungsschutz,Wochengeld, Karenz,

Elternteilzeit sowie Beendigung des

Dienstverhältnisses und Abfertigung.

Außerdem gibt er einen guten Überblick

über das Kinderbetreuungsgeld. Für AK

Mitglieder kostenlos erhältlich unter Tel.

0800/22 55 22

– 1432 oder

auf

www.ak

-

tirol.com

als

Download.

Alles neu beim Kinderbetreuungsgeld.

Die neue Regelung gilt für Geburten ab 1. März 2017. Sie soll den Eltern mehr Flexibilität beim Bezug ermöglichen.

Kinderbetreuungsgeld Neu

Stichtag 1. März.

Eltern können nun zwischen einkommensabhängiger Variante und dem

Kinderbetreuungsgeld-Konto wählen. Neu sind auch Partnerschaftsbonus und „Papa-Monat“.

Foto: Gina Sanders

/Fotolia.com