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WISO Seite 11

Ausschuss zu etablieren, dem Vertreter von Kommis-

sion, EZB und den nationalen Behörden angehören

sollen. Der Ausschuss wäre mit der Vorbereitung und

Überwachung von Bankenabwicklungen befasst. Die

eigentliche Entscheidung darüber, ob eine Abwick-

lung notwendig wird und über den Zeitpunkt und den

Umfang der Abwicklung soll aber die EU-Kommission

selbst treffen und keine neu geschaffene Behörde.

Das Argument der EU-Kommission zielt darauf ab,

dass diese Konstruktion die einzige Möglichkeit

wäre, den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

zu etablieren, ohne gleichzeitig die Europäischen

Verträge zu ändern, was langwierig und politisch

riskant wäre.

8

Diese Position wird von manchen EU-

Staaten, allen voran von Deutschland, nicht geteilt.

Der deutsche Finanzminister Schäuble stellte sich

bereits früh auf die Position, dass eine Einrichtung

einer „starken zentralen Behörde“ für die Abwicklung

von Banken ohne Änderung der Verträge nicht mög-

lich sei.

9

Der deutsche Vorschlag sieht deshalb vor,

statt einer zentralen Stelle, ein Netzwerk der nationa-

len Behörden zu bilden, um mittelfristig eine Ände-

rung der Europäischen Verträge anzustreben.

10

Nach

den deutschen Bundestagswahlen könnte sich diese

Position allerdings nochmals ändern, man „denke

über Alternativen nach.“

11

Neben den rechtlichen Differenzen zur Bankenab-

wicklung ist auch die Einrichtung eines Bankenab-

wicklungsfonds als weiteres Standbein der Banken-

union strittig. Aus dem Fonds sollten die Kosten einer

allfälligen Abwicklung von Banken finanziert werden

und nicht mehr aus den Budgets der Nationalstaaten

entnommen werden, was die nationalen Verschul-

dungsstände anschwellen lassen würde. Nach dem

Vorschlag der Kommission sollte der Fonds mittels

Abgaben der Institute innerhalb von zehn Jahren mit

rund 55 Milliarden Euro gefüllt werden.

Falls der Abwicklungsfonds davor in Anspruch ge-

nommen werden müsste, müssten allerdings erneut

Steuergelder herangezogen werden. Politisch pro-

blematisch ist die Einrichtung eines gemeinsamen

Abwicklungsfonds jedoch vor allem deshalb, da es

durch den Fonds zu einer Vergemeinschaftung der

Risiken in den jeweiligen Bankensektoren käme.

Das bedeutet, dass Gelder, welche beispielsweise

österreichische Institute eingezahlt haben, für die

Abwicklung einer portugiesischen Bank herangezo-

gen werden könnten – umgekehrt, an dieser Stelle

ein kurzer Hinweis auf die Hypo Alpe Adria erlaubt,

natürlich genauso. Manche Mitgliedsstaaten, allen

voran Deutschland, sperren sich gegen einen ge-

meinsamen Abwicklungsfonds und möchten es bei

Fonds auf nationaler Ebene belassen.

12

Nationale

Abwicklungsfonds müssen bis 2018 eingerichtet wer-

den, in Österreich wird dieser Fonds im Vollumfang

1,6 Milliarden Euro schwer.

13

Noch völlig offen ist, ob es zur Etablierung eines ge-

meinsamen europäischen Sicherungsfonds für Einla-

gen kommt. Einen konkreten Vorschlag der Europä-

ischen Kommission gibt es dazu noch nicht und das

Vorhaben ist auch politisch stark umstritten.

Nach Zypern nun Slowenien?

Seit Monaten schwelt im österreichischen Nachbar-

land Slowenien eine Bankenkrise. Die slowenischen

Banken sitzen auf nicht wieder einzubringenden Kre-

diten in der Höhe von sieben Milliarden Euro. Soll-

Wehrt sich noch gegen die Einrichtung eines zentralen

Abwicklungsfonds für Banken - der deutsche Finanzminister

Wolfgang Schäuble.

© World Economic Forum

8

vgl. FAZ – Wer die Macht über Banken haben soll, 14. September 2013

9

vgl. FAZ – Schäuble will Bankenunion in zwei Schritten, 13. Mai 2013

10

vgl. FAZ – Bundesbank fordert EU-Vertragsänderung, 16. September 2013

11

Euractiv – Lenkt Deutschland bei Bankenabwicklung ein?, 16. September 2013

12

vgl. Süddeutsche Zeitung – Auf Konfrontationskurs mit Schäuble, 10. Juli 2013

13

vgl. Wiener Zeitung – 1,6 Milliarden in Abwicklungsfonds für Problembanken, 15. Juli 2013