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AK-
Infoservice
Die Funktionsdauer der Mitglieder des Vertrauensrates beginnt mit der
Kundmachung des Wahlergebnisses und endet mit dem Zeitpunkt der
Kundmachung des Ergebnisses der Wahl eines/einer NachfolgerIn oder
des Ausscheidens aus der Ausbildungseinrichtung sowie bei Rücktritt
von der Funktion. Im Fall des Ausscheidens oder bei Rücktritt übernimmt
die auf Grund des Wahlergebnisses nächstgereihte Person die Funktion.
Die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates erfolgt
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jährlich in freier, gleicher und geheimer Wahl,
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durch alle am Standort der Ausbildungseinrichtung am Tag der Wahl
in einem Ausbildungsverhältnis befindlichen und in der Wählerliste ver-
merkten Personen,
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im vierten Quartal jeden Jahres.
Der/Die InhaberIn der Ausbildungseinrichtung ist verpflichtet, die für die
Durchführung der Wahl erforderliche Infrastruktur zu Verfügung zu stellen.
Die näheren Bestimmungen zur Wahl wurden vom Bundesminister für
Wirtschaft, Familie und Jugend (nunmehr: Bundesminister für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft) durch Verordnung festgelegt.