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Aushangpflichtige Bestimmungen
Verschiedene Rechtsquellen des Arbeitsrechtes sind aushangpflichtig.
Das heißt, dass der/die ArbeitgeberIn verpflichtet ist, die betreffenden Be-
stimmungen in seinem/ihrem Betrieb an einer für alle ArbeitnehmerIn-
nen zugänglichen Stelle aufzulegen, damit sie die Möglichkeit haben, diese
Bestimmungen nachzulesen.
Aushangpflichtig sind unter anderem:
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Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz
Der Inhalt dieses Gesetzes bezieht sich auf den besonderen Schutz
der Kinder und Jugendlichen.
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Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz steckt den Rahmen für die Arbeitszeit erwach-
sener ArbeitnehmerInnen ab.
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Mutterschutzgesetz
Für Arbeitnehmerinnen (auch Lehrlinge) gelten im Falle einer Mutter-
schaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (z. B. über Be-
schäftigungsverbote, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Karenz).
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ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) beinhaltet die Grund-
züge des ArbeitnehmerInnenschutzes, die durch spezielle Durchfüh-
rungsverordnungen näher geregelt werden.
Durchführungsverordnungen zum AschG sind unter anderem:
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Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung enthält grundsätzliche Bestimmungen
über die Beschaffenheit von Arbeitsstätten (Ausgänge, Stiegen, Be-
leuchtung, Türen, Fenster etc.) sowie Bestimmungen über Fluchtwege,
Notausgänge, Sanitäreinrichtungen, Erste Hilfe, Brandschutz usw.
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Bauarbeiterschutzverordnung
Die Bauarbeiterschutzverordnung bezieht sich auf den Schutz der
ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung von Bauarbeiten aller Art ein-
schließlich des Bauneben- und Bauhilfsgewerbes.