Verleger, Herausgeber und Hersteller: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 7; Verlags- und Herstellungsort: Innsbruck
Lohnt sich die Investition
in eine Mietwohnung?
Investitionsersatz für den Mieter bei Beendigung des Mietver-
hältnisses im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und
bei Genossenschaftswohnungen
Wenn ein Mieter während seines Mietverhältnisses die Wohnung wesentlich
verbessert, hat er im
Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und bei
Genossenschaftswohnungen*
am Ende seines Mietverhältnisses einen
Ersatzanspruch gegenüber dem Vermieter, wenn die Investitionen
•
ersatzfähig sind,
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noch wirksam und nützlich sind,
•
noch nicht vollkommen abgewertet sind und
•
der Ersatzanspruch rechtzeitig und formgerecht geltend gemacht wird.
Der Vermieter muss der Verbesserung zugestimmt oder unberechtigterweise die
Zustimmung verweigert haben. Es darf auch keine zulässige Verpflichtung des
Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen, was im
Einzelfall zu prüfen ist.
Wurde dem Vermieter eine wesentliche Veränderung der Wohnung zwar nicht
angezeigt, aber hätte der Vermieter bei korrekter Anzeige sowieso der Veränderung
zustimmen müssen und diese Zustimmung auch nicht an die Bedingung knüpfen
dürfen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird, kann der
Ersatzanspruch trotzdem geltend gemacht und durchgesetzt werden.
* Zur rechtlichen Einordnung des Mietverhältnisses siehe Seiten 6 - 8.
Nr. 34, Innsbruck im April 2011