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Verleger, Herausgeber und Hersteller: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 7; Verlags- und Herstellungsort: Innsbruck

Lohnt sich die Investition

in eine Mietwohnung?

Investitionsersatz für den Mieter bei Beendigung des Mietver-

hältnisses im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und

bei Genossenschaftswohnungen

Wenn ein Mieter während seines Mietverhältnisses die Wohnung wesentlich

verbessert, hat er im

Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und bei

Genossenschaftswohnungen*

am Ende seines Mietverhältnisses einen

Ersatzanspruch gegenüber dem Vermieter, wenn die Investitionen

ersatzfähig sind,

noch wirksam und nützlich sind,

noch nicht vollkommen abgewertet sind und

der Ersatzanspruch rechtzeitig und formgerecht geltend gemacht wird.

Der Vermieter muss der Verbesserung zugestimmt oder unberechtigterweise die

Zustimmung verweigert haben. Es darf auch keine zulässige Verpflichtung des

Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen, was im

Einzelfall zu prüfen ist.

Wurde dem Vermieter eine wesentliche Veränderung der Wohnung zwar nicht

angezeigt, aber hätte der Vermieter bei korrekter Anzeige sowieso der Veränderung

zustimmen müssen und diese Zustimmung auch nicht an die Bedingung knüpfen

dürfen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird, kann der

Ersatzanspruch trotzdem geltend gemacht und durchgesetzt werden.

* Zur rechtlichen Einordnung des Mietverhältnisses siehe Seiten 6 - 8.

Nr. 34, Innsbruck im April 2011