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Möglichkeit zur gerichtlichen Durchsetzung

des Investitionsersatzes

Wird der Ersatzanspruch korrekt geltend gemacht und besteht er auch zu Recht,

ist der Vermieter verpflichtet, den Investitionsersatz bei Beendigung des Miet-

verhältnisses und Zurückstellung der Wohnung zu bezahlen. Geschieht dies nicht

oder nicht in korrekter Höhe, kann der Mieter die Bezahlung im Außerstreitverfahren

beim Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Mietwohnung liegt, bzw. in Innsbruck bei

der Schlichtungsstelle beantragen.

Bei Mietverhältnissen, die dem Vollanwen-

dungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, ist dies jedoch nur dann

durchsetzbar, wenn eine Überwälzung der Kosten auf den Nachmieter

gesichert erscheint:

1. Wenn der scheidende Mieter

innerhalb von sechs Monaten

nach Rückstellung

des Mietgegenstandes dem Vermieter einen

Nachmieter

namhaft macht, der zur

Befriedigung seines Ersatzanspruches bereit ist. Der Nachmieter muss bereit

sein, den Ersatzbetrag direkt an den scheidenden Mieter zu leisten, die Wohnung

als solche zu benützen und hierfür den gesetzlich zulässigen Mietzins zu be-

zahlen. Dem Vermieter steht es frei, mit dem namhaft gemachten Nachmieter

einen Mietvertrag abzuschließen oder nicht. Wurde jedoch ein geeigneter Nach-

mieter namhaft gemacht, steht dem Vermieter nicht mehr der Einwand der

mangelnden Fälligkeit offen.

2. Ansonsten sobald der Vermieter den Mietgegenstand

sonst vermietet oder

verwertet

, wozu auch jede Art der Eigennutzung durch den Vermieter oder

unentgeltliche Weitergabe zählt. Das Leerstehenlassen der Wohnung bewirkt

sohin, dass der Mieter seinen Ersatzanspruch nicht gerichtlich geltend machen

kann.

Für Mieter von Genossenschaftswohnungen

gilt diese Einschränkung nicht.

Der Ersatzanspruch ist zugleich mit dem Endtermin des Miet- bzw. Nutzungsver-

hältnisses fällig und kann auch dann im außerstreitigen Verfahren beim Bezirks-

gericht bzw. in Innsbruck bei der Schlichtungsstelle geltend gemacht werden,

wenn die eben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.