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Nr. 80, Dezember 2015
THEMA: STEUERN
IM ÜBERBLICK
ERFOLG
Das bringt die
Steuerreform
W
enige Tage noch, dann wird auch
die Lohnsteuersenkung Realität.
Und am Gehalt für Jänner 2016 sehen
die Beschäftigten erstmals, dass ihnen
netto tatsächlich mehr übrig bleibt.
Die wichtigsten Änderungen:
•
Nettogehalt.
Einkommen bis 11.000
Euro bleiben generell steuerfrei.
(Bei nichtselbständigen Einkünften
beträgt der Grenzwert 12.000 Euro.)
Danach gelten sieben statt bisher vier
Steuerstufen, der Eingangssteuertarif
sinkt von 36,5 auf 25 %.
•
Negativsteuer.
Für Arbeitnehmer,
die keine Lohnsteuer zahlen, wird ab
2016 die Negativsteuer von bisher
10 auf 50 % der Sozialversicherungs-
beiträge und maximal 400 Euro statt
bisher 110 Euro angehoben (Über-
gangsregelung für 2015).
•
Pensionisten.
Erstmals können auch
rund 600.000 Bezieher niedriger Pen-
sionen eine Negativsteuer bis zu 110
Euro jährlich beantragen (Übergangs-
regelung für 2015).
•
Absetzbeträge.
Künftig gibt es nur
noch den Verkehrsabsetzbetrag, aller-
dings mit 400 Euro jährlich (wird auto-
matisch berücksichtigt). Bei Anspruch
auf Pendlerpauschale und weniger
als 12.200 Euro Jahreseinkommen
erhöht sich dieser auf 690 Euro.
•
Kinderfreibetrag.
Der Kinderfreibe-
trag wird auf 440 Euro erhöht bzw.
auf 600 Euro jährlich, wenn ihn
beide Elternteile (jeweils 300 Euro) in
Anspruch nehmen.
Das alles können Sie nachvollziehen
mit dem Online-Mehr-Nettorechner auf
ak-tirol.com
AK Infoabende
Wie Sie von den Änderungen profitie-
ren, erfahren Sie beim AK Infoabend
„Was bringt mir die Lohnsteuersen-
kung?“
. Anmeldung telefonisch unter
0800/22 55 22 mit Durchwahl.
Die ersten Termine
AK Reutte:
Di 12. Jänner, 18 Uhr, DW 3650
AK Imst:
Do 21. Jänner, 19 Uhr, DW 3150
W
er seine Arbeitnehmerveranlagung selbst machen
möchte, sollte sich im neuen Jahr die AK Broschüre
„Steuer sparen – Die wichtigsten Tipps 2016“ besorgen.
Neben Mustern der verschiedenen Formulare finden Sie dort
aufgelistet, was alles geltend gemacht werden kann: Von
familienbezogenen Steuerbegünstigungen bis hin zu außer-
gewöhnlichen Belastungen. Die Broschüre kann ab Februar
2016 unter 0800/22 55 22 – 1480 angefordert werden und
steht dann auf ak-tirol.com als Download bereit. Hier finden
Sie auch Steuertipps für frühere Jahre.
S
ie möchten wissen, ob die Abzüge von Ihrem Brutto-
gehalt korrekt berechnet sind? Dann nutzen Sie den
Brutto-Netto-Rechner der AK. Er zeigt, wie viel Ihnen nach
Abzug von Steuern und Abgaben netto zusteht. Einfach auf
ak-tirol.com/Rechner Ihr Arbeitsverhältnis auswählen und
Ihr Geburtsdatum sowie die Anzahl der Kinder eingeben.
Anklicken, ob Sie Alleinverdiener sind, einen Sachbezug
haben oder die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Mit
diesen Daten und einem Klick auf „Berechnen“ wissen Sie in
Sekundenschnelle, ob Ihre Abrechnung stimmt.
Tipps für den Steuerausgleich Brutto-Netto-Rechner nutzen
Infos und mehr
Die AK Experten helfen bei Fragen rund
um den Steuerausgleich – auch zur
Online-Variante – unter 0800/22 55
22 – 1466 oder bei einem Besuch in
der AK Tirol. Ausführliche Informationen
finden Sie auf ak-tirol.com
Letzte Chance für 2010
Hol Dir Dein Steuerguthaben.
Alle, die für 2010 noch keinen Steuerausgleich gemacht
haben, können dies bis Ende Dezember 2015 erledigen. Am 1. Jänner 2016 ist es zu spät.
K
aum zu glauben, aber wahr:
Noch immer schenken Ös-
terreichs Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer dem
Staat jährlich bis zu 200 Millionen
Euro, weil sie ihre Arbeitnehmer-
veranlagung nicht machen.
Wenig Aufwand.
Dabei bringt
ein Steuerausgleich fast immer eine
Gutschrift am Bankkonto! Deshalb
gleich die gute Nachricht für alle,
die säumig waren: Anträge auf eine
Arbeitnehmerveranlagung können
beim Finanzamt sogar rückwirkend
für fünf Jahre eingereicht werden.
2016 ist es zu spät.
Wenn Sie also
Ihren Steuerausgleich für 2010 noch
nicht eingereicht haben, dann erledi-
gen Sie dies unbedingt heuer noch
bis spätestens 31. Dezember!
Besonders empfehlenswert ist die
Abwicklung über finanzOnline, das
Portal der Finanzverwaltung. Hier
kann vorweg die Höhe der Gut-
schrift berechnet werden.
Von der Arbeitnehmerveranla-
gung profitieren beispielsweise
•
Alleinverdiener, Alleinerzieher,
•
Pendler bzw.
•
Beschäftigte, die während des Jah-
res den Dienstgeber oder
•
zwischen Voll- und Teilzeit ge-
wechselt haben oder
•
nicht ganzjährig gearbeitet haben
(z. B. bei Berufseintritt oder Un-
terbrechung durch Zivil-, Präsenz-
dienst oder Karenz).
Auch Niedrigverdiener, insbeson-
dere Lehrlinge, Ferialpraktikanten,
Teilzeit- oder geringfügig Beschäf-
tigte, die die freiwillige Selbstver-
sicherung einbezahlt haben, sollten
den Jahresausgleich abgeben.
Geltend machen.
Steuermin-
dernd wirken sich auch Ausgaben
für Aus- und Fortbildung, den Kauf
einer neugebauten Wohnung und
Hausbau, Kosten für Krankheit oder
Behinderung aus. Wenn im Haus-
halt Kinder leben, für die Famili-
enbeihilfe bezogen wird, können
der Kinderfreibetrag, Kinderbe-
treuungskosten bis 2.300 Euro pro
Kind (bis zum 10. Lebensjahr) oder
pauschale Kosten der auswärtigen
Berufsausbildung (z. B. Studium)
abgesetzt werden.
Auch Spenden an mildtätige Or-
ganisationen, Umweltschutzorgani-
sationen oder Feuerwehren können
geltend gemacht werden. Der Kir-
chenbeitrag wird in den Jahren 2010
bis 2012 mit jeweils maximal 200
Euro berücksichtigt, ab dem Jahr
2013 mit höchstens 400 Euro.
Nichts verschenken:
Die Arbeitnehmerveranlagung bringt bares Geld.
Foto: tunedin/Fotolia.com
Foto: lenets_tan/Fotolia.com
F
ür viele Tiroler ist es leider
Alltag: Weil das Einkom-
men nicht reicht, muss ein
Nebenjob her. Aber ob man
zur Vollzeitbeschäftigung noch
etwas dazuverdient oder meh-
rere geringfügige Jobs aus-
übt: Denken Sie daran, dass
Nebeneinkünfte versteuert
werden müssen. Sonst droht
ein böses Erwachen! Wie
etwa im Fall von Martin. In
seinem Nebenjob als Kellner
verdiente er sich zu seinem
Haupteinkommen von 2.000
Euro brutto monatlich noch 400
Euro dazu. Doch nach einem Jahr
kam der Bescheid vom Finanzamt.
Auf einen Schlag waren rund 3.700
Euro fällig: Rund 1.500 Euro als
Steuernachzahlung und noch ein-
mal soviel als Einkommenssteuer-
vorauszahlung fürs laufende Jahr
sowie 700 Euro an Sozialversiche-
rungsbeiträgen.
Beruf & Nebenjob.
Martin muss
also rund die Hälfte seines Zuver-
dienstes an Finanzamt bzw. Kran-
kenkasse abliefern. Denn zur Be-
rechnung der Lohnsteuer wird das
gesamte Einkommen aus Hauptbe-
ruf und Nebenjob herangezogen.
Übersteigt ein Jahreseinkommen die
Steuergrenze von 12.000 Euro brut-
to, wird auch für das Zusatzeinkom-
men die volle Steuer fällig.
Aber nur beim Haupteinkommen
wird die Steuer automatisch abge-
zogen. Beschäftigte mit mehr als
einem Dienstverhältnis müssen eine
Arbeitnehmerveranlagung machen.
Sonst führt sie das Finanzamt von
Amts wegen durch. Achtung: Sie
fällt dann meist zum Nachteil des
Steuerzahlers aus, Freibeträge wie
Werbungskosten oder Sonderausga-
ben werden nicht berücksichtigt!
Geringfügig x 2.
Mit mehr als
einem geringfügigen Job sollten Sie
ebenfalls die jährliche Steuergren-
ze von 12.000 Euro beachten! Die
Einkommensgrenze für eine gering-
fügige Beschäftigung liegt 2015 bei
monatlich 405,98 Euro. Wird sie
überschritten, sind für die betref-
fenden Monate Kranken- und Pensi-
onsversicherung nachzuzahlen. Bei
Angestellten sind dies 14,15 %, bei
Arbeitern 14,7 % der gesamten Mo-
natseinkünfte. Der Vorteil: Sie sind
damit auch voll krankenversichert
und erwerben Pensionszeiten.
Mit dem Steuerausgleich können
geringfügig Beschäftigte 10 % der
Sozialversicherungsbeiträge als Ne-
gativsteuer zurückholen (maximal
110 Euro, bei Pendlerpauschale bis
zu 400 Euro).
Nebenjob ohne böses Erwachen
Steuergrenze beachten.
Auch Nebeneinkünfte aus geringfügiger
Beschäftigung müssen versteuert werden. Hier ist der Steuerausgleich Pflicht.
AK Tipps
•
Legen Sie Geld für die
Steuernachzahlung zur Seite
•
Arbeitnehmerveranlagung
nicht vergessen
•
Die AK Steuerexperten helfen unter
0800/22 55 22 – 1466
Foto: flairimages/Fotolia.com