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Nr. 103, Jänner 2018
sen Sie hier, was sich mit dem Jahreswechsel
welche Einkommensgrenzen gelten. Wichtige
se werden 2018 nicht mehr mit einem einheitlichen
tpensionseinkommens sozial gestaffelt angehoben.
Überblick über das Kinderbetreuungsgeld-Konto.
.: Wichtige Werte für 2018
höchstens (Beitragsgrundlage € 5.985,00) € 1.364,58
Der Beitrag zur Selbstversicherung in der
Krankenversicherung beträgt mindestens € 104,67
höchstens ...............................................€ 418,69
Der Beitrag zur Selbstversicherung bei geringfügiger
Beschäftigung beträgt monatlich
für Arbeiter und Angestellte ...................... € 61,83
9. Höchstbeitragsgrundlagen
Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen-,
Krankenversicherung monatlich ............... € 5.130,00
10. Dazuverdienen für ASVG Pensionisten
(gilt nicht für Ausgleichszulagenempfänger!)
a) Zu einer vorzeitigen Alterspension:
Dazuverdienen bis höchstens € 438,05 monatlich
möglich. Ein diesen Betrag übersteigendes Einkom-
men führt zum Wegfall der Pension.
b) Zu einer Alterspension:
Unbeschränktes Dazuverdienen möglich.
c) Zu einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension:
Bei Pensionsbeginn vor 1.7.1993: unbeschränktes
Dazuverdienen möglich. Bei Pensionsbeginn ab
1.7.1993: Kürzung bei Überschreiten individueller
Grenzbeträge möglich, sofern die Pension einen
Zurechnungszuschlag beinhaltet.
Bei Pensionsbeginn ab 1.1.2001:
Kürzung um bis zu 50 % möglich.
d) Dazuverdienen zu einer Witwen-/Witwerpension:
Bei Pensionsbeginn vor 1.1.1995: unbeschränkt
möglich. Bei Pensionsbeginn ab 1.1.1995:
Kürzung im Einzelfall möglich.
11. Befreiung von der Rezeptgebühr
(Rezeptgebühr € 6,00)
a) Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte
€ 909,42 (für Alleinstehende) bzw. € 1.363,52
(für Ehepaare) nicht übersteigen, sowie
b) Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen
überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen
(mindestens € 68,21 pro Monat) und deren
monatliche Nettoeinkünfte € 1.045,83 (für Allein-
stehende) bzw. € 1.568,05 (für Ehepaare) nicht
übersteigen, sind auf Antrag von der Entrichtung
der Rezeptgebühr zu befreien.
Die angeführten Grenzbeträge erhöhen sich
für jedes Kind um € 140,32.
12. Service-Entgelt E-card
Fällig jeweils am 15. Nov. des Vorjahres € 11,70
Diese Gebühr darf nicht eingehoben werden:
• von mitversicherten Angehörigen,
• von Pensionisten,
• von Personen, die von der Rezeptgebühr befreit
sind, sowie
• von Zivil- und Präsenzdienern.
13. Spitalskostenbeitrag
(bei Anstaltspflege auf Kosten
eines Sozialversicherungsträgers)
Dieser beträgt € 12,15 pro Verpflegstag in der
allgemeinen Gebührenklasse und darf für maximal
28 Tage pro Behandlungsjahr eingehoben werden.
Ausnahmen bestehen:
• für Rezeptgebührenbefreite
• für den Versicherungsfall der Mutterschaft
• für Organspender
• für mitversicherte Angehörige (für diesen Personen-
kreis ist aber bei stationärer Pflege ein Kostenbei-
trag im Ausmaß von 10 % der täglichen Pflegege-
bührenersätze zu entrichten.)
14. Befreiungsrichtsätze
für Rundfunk- und Fernsehgebühr (netto)
Haushalt mit einer Person......................... € 1.018,55
Haushalt mit zwei Personen...................... € 1.527,14
für jede weitere Person............................. € 157,16
(Absetzbeträge wie Familienbeihilfe,
Miete, Diäterfordernis beachten).
Achtung:
Lohn- und
Gehaltsempfänger können nur dann befreit werden,
wenn sie auch von der Rezeptgebühr (siehe Punkt 11)
befreit sind!
15. Pensionsvorschuss bis zur
Bescheiderteilung durch die PVA
Der Pensionsvorschuss vom Arbeitsamt
beträgt bei Antragstellung auf Alterspension
täglich höchstens...................................... € 43,00
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
täglich höchstens...................................... € 38,37
16. Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld
Zum Grundbetrag gebührt für zuschlagsberechtigte
Personen täglich ein Betrag bis zu ............ €
0,97
17. Freigrenzen gemäß Notstandshilfeverordnung
Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Not-
standshilfe beträgt die Freigrenze für den Ehepartner
(Lebensgefährten bzw. -gefährtin) monatlich € 657,00
sowie zusätzlich monatlich € 285,50 pro Unter-
haltsverpflichtung des Partners.
Achtung:
Un-
ter gewissen Voraussetzungen Freigrenzenerhö-
hung ab dem 50. Lebensjahr auf das Zweifache
bzw. ab dem 55. Lebensjahr (bei Frauen ab dem
54. Lebensjahr) auf das Dreifache des Grundbetrages
(€ 571,00)!
Achtung:
Die Anrechnung des Partnerein-
kommens bei der Notstandshilfe entfällt ab. 1.7.2018.
18. Bewertung von Sachbezügen
für Arbeiter und Angestellte
Der Wert der vollen freien Station (einschließlich Un-
terkunft und Beheizung) beträgt für das Ausgleichs-
zulagenrecht € 288,87 monatlich (für das Steuerrecht
gelten andere Sätze!). Bei teilweiser Gewährung der
vollen freien Station sind anzuwenden:
a) Wohnung (ohne Heizung und
Beleuchtung)
1/10.....€ 28,89
b) Beheizung und Beleuchtung
1/10.....€ 28,89
c) erstes und zweites Frühstück
mit je
1/10 ....€ 28,89
d) Mittagessen
3/10 ....€ 86,66
e) Jause
1/10 ....€ 28,89
f) Abendessen
2/10 ....€ 57,77
19. Einkauf von Schul- und Studienzeiten
Damit Schul- und Studienzeiten wirksam werden,ist
ein Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag beträgt mo-
natlich bei Besuch einer mittleren-, höheren- oder
Hochschule............................................... € 1.169,64
W
er 2018
weniger als 438,05
Euro
monatlich
brutto verdient, gilt als
geringfügig beschäftigt. Ge-
ringfügig Beschäftigte sind nicht
voll sozialversichert, sondern nur
unfallversichert. Es gibt jedoch die Mög-
lichkeit, über Antrag auf freiwilliger Basis um
61,83 Euro
monatlich einen Schutz in der Kranken-
und Pensionsversicherung zu erlangen (Opting in).
Wer mehrere Jobs miteinander kombiniert und dabei
die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, wird automatisch
in der Kranken- und Pensionsversicherung beitragspflichtig.
Sozialversicherungsbeiträge und Steuer werden auf Basis
der Summe des gesamten Einkommens berechnet. Die
Versicherungsbeiträge werden amAnfang des Folgejahres
von der zuständigen Gebietskrankenkasse vorgeschrie-
ben. Ein regelmäßig geringfügig Beschäftigter hat
die gleichen Rechte wie ein Teil- oder Vollzeit-
beschäftigter. Dazu zählen Anspruch auf Ur-
laub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
das Recht auf Pflegefreistellung und
der Anspruch auf Abfertigung. Ebenso
haben geringfügig Beschäftigte
Anspruch auf Sonderzahlungen
wie Urlaubs- undWeihnachts-
geld, wenn dies die Vollzeitbe-
schäftigten der gleichen Branche
auch haben (in den meisten Fällen
kollektivvertraglich vereinbart).
I
mmer wieder hatten sich Eltern beim Kinder-
betreuungsgeld ein Modell gewünscht,
das sich mit der individuellen Lebens-
planung besser vereinbaren lässt.
Mit der Regelung fürs Kinder-
betreuungsgeld, das für alle
Geburten ab dem 1. März
2017 gilt, sollte dies möglich
werden.
Eltern können seither wählen
zwischen dem Kinderbetreuungs-
geld-Konto, das aus Grundvariante
und flexibler Variante besteht, sowie
einer einkommensabhängigen Variante.
Das gilt beim Konto.
Insgesamt
werden bei Bezug durch einen
Elternteil
maximal 12.366 Euro
ausbezahlt, bei Bezug durch bei-
de maximal
15.449 Euro
.
GRUNDVARIANTE
Die Grundvariante
umfasst die kürzeste
Anspruchsdauer: Bei Bezug
durch einen Elternteil gibts Kinderbe-
treuungsgeld für bis zu 365 Kalendertage (12
Monate) ab der Geburt, bei Bezug durch beide für bis
zu 456 Tage (ca. 15 Monate).
FLEXIBLE VARIANTE
Daneben können Eltern auch die flexible Variante wählen: Bei
Bezug durch einen Elternteil im Zeitraum von 365 bis maximal
851 Tagen (ca. 12 bis ca. 28 Monate), bei Bezug durch beide Eltern
für 456 bis 1.063 Tage (ca. 15 bis ca. 35 Monate). Die Tagesbeträ-
ge können jeweils 33,88 Euro nicht über- und 14,53 Euro nicht
unterschreiten.
EINKOMMENSABHÄNGIGE VARIANTE
Bei Bezug durch einen Elternteil gibts für
365 Tage Kinderbetreuungsgeld, bei
Bezug durch beide Eltern für 426 Tage.
Es beträgt 80 Prozent des (fiktiven)
Wochengeldes und maximal 2.000
Euro pro Monat.
PARTNERSCHAFTSBONUS
& PAPA-MONAT
Außerdem gibts seit März 2017
einen Partnerschaftsbonus in Höhe
von 1.000 Euro, wenn sich die Eltern
die Betreuung zumindest im Schlüs-
sel 60:40 aufteilen (auch beim einkom-
mensabhängigen Kinderbetreuungsgeld),
und den „Papa-Monat“. Achtung: Hier besteht
kein Rechtsanspruch und kein besonderer Kündi-
gungsschutz! Alle Details und den KBG-Rechner gibts auf www.
bmfj.gv.atunter dem Suchbegriff Kinderbetreuungsgeld.
Übrigens:
Für Geburten vor 1. März 2017 gilt die alte Regelung
für die gesamte Dauer des Bezuges, entweder als Pauschalleistung
in vier Varianten für 30+6, 20+4, 15+3 oder 12+2 Monate, oder
als einkommensabhängige Variante für 12+2 Monate. Alle Infos
zu den Systemen, den Voraussetzungen, zu Zuverdiensten und
Beihilfen gibts bei den AK Experten unter 0800/22 55 22 – 1616.
Geringfügigkeitsgrenze beträgt 438,05 Euro
Kinderbetreuungsgeld im Überblick
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Das ist neu.
Von der Geringfügigkeits-
grenze bis zum Service-Entgelt für
die E-Card: Die AK Tirol informiert über alle
wichtigen Bestimmungen für 2018.
e. Pension. Pflegegeld. Rezeptgebühr. Spitalskostenbeitrag. Nachkauf von Schulzeiten.
AK Falter mit allen Werten
Foto: svort/Fotolia.com
Die AK Tirol hat für ihre Mitglieder die wichtigsten Werte
für 2018 im handlichen Falter
„Wichtige sozialrechtliche
Bestimmungen“
zusammengestellt. Einfach kostenlos
anfordern unter 0800/22 55 22 – 1631 oder nachlesen auf
www.ak-tirol.com, dann sind Sie immer gut informiert.