10
und Betreuungseinrichtungen werden vorwiegend nur am Vormittag genutzt (darunter fällt in dieser
Erhebung allerdings auch die Unterrichtszeit von Volksschulkindern). Hier lässt sich eine erste Diskre-
panz verzeichnen: Die Einstellung, dass
Kinderbetreuungsstätten wichtig für die Entwicklung von
Kindern
sind, wird zwar für Kinder bis zu drei Jahren von etwas über der Hälfte der Befragten abge-
lehnt, allerdings für ältere Kinder sehr stark befürwortet. Rund 90% stimmen dieser Aussage für Kin-
der zwischen vier und sechs Jahren und rund 80% für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren ganz
(„Ja“) oder teilweise („Eher ja“) zu. In der Betreuungspraxis lässt sich allerdings feststellen, dass Be-
treuungseinrichtungen bei weitem nicht so stark genutzt werden bzw. genutzt werden können. Mit-
tags ist ungefähr jedes sechste Kind und nachmittags sogar nur jedes zehnte Kind in einer Betreu-
ungseinrichtung. Vermutlich spielt hier das Zeitausmaß, das ein Kind in einer Kinderbetreuungsein-
richtung verbringen soll, die entscheidende Rolle in der Einstellung.
Betrachtet man nun die durchwegs traditionelle Einstellung und Betreuungspraxis, dass Kinderbe-
treuung primär eine Familienangelegenheit ist, bezüglich ihrer genaueren Ausprägung, bestätigt die
Betreuungsaufteilung zwischen den PartnerInnen
3
das traditionelle Moment. Obwohl die Einstellung,
dass die
Kinderbetreuung auf mehr als eine Person aufgeteilt
werden sollte, für jedes Kindesalter
auf deutlich mehr Zustimmung als Ablehnung trifft, sind Mütter zu jeder Tageszeit (lediglich am Vor-
mittag überwiegen Betreuungseinrichtungen) diejenigen, die weitaus am häufigsten ihre Kinder be-
treuen. Im Einklang mit der gegenwärtigen Betreuungspraxis wurde auch der Einstellung, dass die
Mutter die wichtigste Bezugsperson für ein Kind
ist, stark zugestimmt. Rund 93% der Befragten
stimmten für Kinder bis zu drei Jahren mit „Ja“ oder „Eher ja“ zu. 87% befürworten diese Aussage
auch für Kinder zwischen vier und sechs Jahren und 82% für Kinder im Alter von sieben bis zehn. Inte-
ressanterweise stößt im Gegensatz dazu auch die Einstellung, ein
Kind soll gleich viel Zeit mit beiden
Elternteilen verbringen
, auf starken Zuspruch. Diese Aussage wird für Kinder jeden Alters von über
50% der Befragten ganz bejaht und zusätzlich stimmen rund 30% dieser Aussage mit „Eher ja“ zu.
Betrachtet man jedoch das derzeitige Geschlechterverhältnis in der Betreuungsaufteilung, so ent-
spricht dies keineswegs der Realität. Väter betreuen höchstens jedes neunte Kind zu Mittag oder am
Nachmittag. Sogar abends sind Väter in nur gut der Hälfte der Fälle in die Betreuung involviert. Ursa-
che für diese große Diskrepanz zwischen der Einstellung, die Betreuung zwischen Elternteilen aufzu-
teilen und der Ungleichheit zwischen Vätern und Müttern in der Betreuungspraxis, mag struktureller
Natur sein und in der ungleichen Teilhabe sowie unterschiedlichen Teilhabemöglichkeiten am Ar-
beitsmarkt liegen, wie die folgenden Ergebnisse zeigen werden.
4
Arbeitsmarktteilnahme der Erziehungsberechtigten
Eine Auswertung des Ausmaßes der Arbeitsmarktintegration der Erziehungsberechtigten offenbart
große Unterschiede zwischen Frauen und Männern: Fast ein Viertel der befragten Frauen (22%) ist
nicht berufstätig, während 69% unselbständig und 9% selbstständig einer beruflichen Tätigkeit nach-
gehen. Im Gegensatz dazu sind nur 2% der Partner dieser Frauen nicht berufstätig. Von den 98% der
berufstätigen Partner sind 80% unselbständig und 18% selbstständig tätig.
3
Die ForscherInnen sind sich bewusst, dass es unter den Befragten auch gleichgeschlechtliche Paare geben
kann. Aus forschungspragmatischen Zwecken wird dieser Aspekt vernachlässigt, da davon auszugehen ist, dass
die überwiegende Mehrheit der Paare unterschiedlichen Geschlechts ist.