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rungsverhandlungen“ übernehmen. Verglichen mit
den bisherigen Aufgabenfeldern österreichischer
EU-Kommissare kann hier klar von einem Bedeu-
tungsrückgang gesprochen werden, insbesondere
da Junker auch keine Erweiterungsschritte der Union
in den nächsten fünf Jahren plant.
Als Nachfolger für Herman von Rompuy als Vor-
sitzender des Europäischen Rates wählten die
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten am
30.8.2014 Donald Tusk. Der bisherige polnische Pre-
mier der rechtsliberalen Bürgerplattform, einer kon-
servativen Partei, soll bis 31. Mai 2017 den Staats-
und Regierungschefs bei ihren Treffen im Rahmen
des Europäischen Rates vorsitzen. Zeitgleich hat der
Europäische Rat mit Zustimmung des designierten
Präsidenten der Kommission Federica Mogherini
bis zum 31. Oktober 2019 zur Hohen Vertreterin der
Union für Außen- und Sicherheitspolitik ernannt. Die
Sozialdemokratin Federica Mogherini ist derzeit noch
Außenministerin Italiens und wird in ihrer neuen Rol-
le auch Vizepräsidentin der Kommission sein. Als
solche wird sie auch das Team, dem der österreichi-
schen Kommissar Hahn angehört, leiten.
Nun liegt es noch am Europäischen Parlament, nach
einem Hearing der einzelnen Kommissare, die Kom-
mission als Ganzes zu bestätigen, damit die neue
EU-Kommission ihre Arbeit spätestens mit 1. Novem-
ber 2014 antreten kann.
EU-Sanktionen gegen Russland
Aufgrund von „Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren“, so der Wortlaut
im Beschluss des Rates, beschlossen die Staats-
und Regierungschefs der Europäischen Union am
31.07.2014 wirtschaftliche Sanktionen der EU gegen
die Russische Föderation.
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Es handelt sich dabei
um Maßnahmen der Stufe III, d.h. sie betreffen die
gesamte russische Volkswirtschaft. Zuvor schon er-
folgten Einreiseverbote und Kontensperrungen für
einzelne Personen und Organisationen.
Die neue Stufe der Sanktionen beinhält: Exportver-
bote für Militärgüter (bzw. Objekte zur militärischen
Verwendung) und bestimmter Ausrüstungsobjekte
für den Ölsektor aus der Union nach Russland; Im-
portverbot für Militärgüter aus Russland in die Union
und Kapitalmarktbeschränkung für russische Banken
mit mehrheitlichem Staatsanteil (Kauf-/Verkaufs-/
Vermittlungsverbot für übertragbare Wertpapiere).
Konkret stellte etwa Frankreich die Lieferung von
zwei Kriegsschiffen an Russland ein.
Als Reaktion Russlands folgten ab 06.08.2014 auf
Erlass von Präsident Putin „Sonderwirtschaftsmaß-
nahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Rus-
sischen Föderation.“ Diese Sanktionen richten sich
gegen die Europäische Union, aber auch die Verei-
nigten Staaten, Kanada, Australien und Norwegen.
Sie beinhalten ein Importverbot für verschiedene
Agrarerzeugnisse (Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse,
Obst und Gemüse) aus diesen Staaten(-gruppen)
nach Russland. Ein Schlupfloch behielt sich Russ-
land allerdings: Aus Weißrussland und Kasachstan
(beide Mitglieder der „Zollunion“) können Lebensmit-
tel importiert werden, die dort aus westlichen Roh-
stoffen hergestellt wurden.
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Aufgrund der fortgesetzten Auseinandersetzungen
im Osten der Ukraine beschloss der Europäische
Rat am 08. September 2014 eine weitere, verschärf-
te Runde von Sanktionen gegen Russland.
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In einer
Aussendung von Herman Van Rompuy wird Russ-
land vorgeworfen, destabilisierend auf die Situation
in der Ukraine zu wirken und die Separatisten mit
Waffen und Kämpfern zu unterstützen.
Der Schaden der russischen Gegensanktionen für
die EU wird auf etwa 2 Milliarden Euro geschätzt,
ist Russland doch bisher der wichtigste Importeur
europäischen Obsts und Gemüses. Im worst-case-
Szenario des WIFO werden die möglichen Handels-
verluste mit einer Höhe von 775 Mio. Euro beziffert,
was einer Wachstumseinbuße im Promillebereich
entsprechen würde, so Wifo-Experte Oliver Fritz.
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Das Gaslieferabkommen zwischen Russland
und China
Als Höhepunkt eines Staatsbesuchs wurde am
21.05.2014 in Peking der - laut dem russischen Prä-
sidenten Putin - „größte Gasvertrag seit dem Ende
der Sowjetunion“ unterzeichnet. Nach langwierigen
Verhandlungen einigten sich die beiden staatlichen
Energiekonzerne Gazprom (RUS) und CNPC (VRC).
Gegen Zahlungen von 400 Mio. USD soll ab 2018 30
Jahre lang russisches Erdgas nach China geliefert
werden.
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Trotz der Euphorie der beiden Vertrags-
partner: Sowohl der Gaspreis für China als auch die
Finanzierung der Pipeline sind noch ungeklärt. Für
Russland bringt die Annäherung an den Nachbarn
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VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014, S.1
20
vgl. Die Zeit (19. August 2014)
21
vgl. European Council (September 2014)
22
vgl. Die Presse (September 2014)
23
vgl. Die Zeit (21. Mai 2014)