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WISO WISSEN
Mag. Fabian Klammer
In Zeiten des angespannten Arbeitsmarktes geraten
Diskussionen über anhaltend steigende Arbeitslo-
senzahlen ins Zentrum politischer und gesellschaft-
licher Debatten. Durch die mediale Berichterstattung
wird man stets mit Arbeitslosenzahlen und Statisti-
ken konfrontiert. Je nach Berechnungsmethode ist
die Vergleichbarkeit solcher Zahlen aber eher be-
schränkt. Hierzu ein kurzer Überblick.
Generell kann bei der Arbeitslosenquote zwischen
einer nationalen und einer EU-Berechnung unter-
schieden werden. Bei der nationalen Berechnung
setzt man die Zahl der arbeitslosen Personen ins
Verhältnis zum Arbeitskräftepotential, das sich aus
der Summe der arbeitslosen Personen und der un-
selbständigen Personen ergibt. Selbständige werden
hierbei nicht hinzugezählt.
Laut nationaler Berechnungsmethode gilt also:
Arbeitslosenquote = Anzahl der Arbeitslosen / Ar-
beitskräftepotenzial
Für die EU-Berechnung werden vom statistischen
Zentralamt der Europäischen Union (Eurostat) Da-
ten vom Mikrozensus herangezogen. Es handelt
sich hierbei also um eine einwöchige Haushaltsbe-
fragung, deren Teilnehmer nach bestimmten Zufalls-
kriterien ausgewählt werden. Als arbeitslos gelten
demnach Personen, die
• zum Zeitpunkt der Erhebung nicht erwerbstätig sind
• aktiv einen Arbeitsplatz suchen
• und innerhalb von 2 Wochen für eine Arbeitsauf-
nahme verfügbar sind.
Hingegen gelten gemäß Eurostat jene Personen als
erwerbstätig, die während des Zeitraums der Erhe-
bung mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet
haben, sowie jene, die zwar nicht gearbeitet haben
(z.B. wegen Krankheit oder Urlaub), aber prinzipiell
erwerbsfähig sind.
Die Arbeitslosenquote ergibt sich dann aus dem Ver-
hältnis zwischen den somit definierten Arbeitslosen
und dem Arbeitskräfteangebot (Arbeitslose, Selb-
ständige und unselbständige Erwerbstätige).
cc Nationaal Archief
Arbeitslosenquoten
Vergleich: nationale vs. EU-harmonisierte Arbeitslosenrate