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Seite 32 WISO

WISO WISSEN

Mag. Fabian Klammer

In Zeiten des angespannten Arbeitsmarktes geraten

Diskussionen über anhaltend steigende Arbeitslo-

senzahlen ins Zentrum politischer und gesellschaft-

licher Debatten. Durch die mediale Berichterstattung

wird man stets mit Arbeitslosenzahlen und Statisti-

ken konfrontiert. Je nach Berechnungsmethode ist

die Vergleichbarkeit solcher Zahlen aber eher be-

schränkt. Hierzu ein kurzer Überblick.

Generell kann bei der Arbeitslosenquote zwischen

einer nationalen und einer EU-Berechnung unter-

schieden werden. Bei der nationalen Berechnung

setzt man die Zahl der arbeitslosen Personen ins

Verhältnis zum Arbeitskräftepotential, das sich aus

der Summe der arbeitslosen Personen und der un-

selbständigen Personen ergibt. Selbständige werden

hierbei nicht hinzugezählt.

Laut nationaler Berechnungsmethode gilt also:

Arbeitslosenquote = Anzahl der Arbeitslosen / Ar-

beitskräftepotenzial

Für die EU-Berechnung werden vom statistischen

Zentralamt der Europäischen Union (Eurostat) Da-

ten vom Mikrozensus herangezogen. Es handelt

sich hierbei also um eine einwöchige Haushaltsbe-

fragung, deren Teilnehmer nach bestimmten Zufalls-

kriterien ausgewählt werden. Als arbeitslos gelten

demnach Personen, die

• zum Zeitpunkt der Erhebung nicht erwerbstätig sind

• aktiv einen Arbeitsplatz suchen

• und innerhalb von 2 Wochen für eine Arbeitsauf-

nahme verfügbar sind.

Hingegen gelten gemäß Eurostat jene Personen als

erwerbstätig, die während des Zeitraums der Erhe-

bung mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet

haben, sowie jene, die zwar nicht gearbeitet haben

(z.B. wegen Krankheit oder Urlaub), aber prinzipiell

erwerbsfähig sind.

Die Arbeitslosenquote ergibt sich dann aus dem Ver-

hältnis zwischen den somit definierten Arbeitslosen

und dem Arbeitskräfteangebot (Arbeitslose, Selb-

ständige und unselbständige Erwerbstätige).

cc Nationaal Archief

Arbeitslosenquoten

Vergleich: nationale vs. EU-harmonisierte Arbeitslosenrate