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Was wird verhandelt?
Das Verhandlungsmandat zum TTIP umfasst diverse
Kapitel, unter anderem zu Zöllen, zu nichttarifären
Handelshemmnissen (englisch: non tarif barriers:
NTBs), zu landwirtschaftlichen Gütern, zu Indust-
riegütern, zu Dienstleistungen, zum öffentlichen Be-
schaffungswesen, zum Investitionsschutz, zur Nach-
haltigkeit und zu den geistigen Eigentumsrechten.
Da es im Bereich der Zölle auf Güter, welche aus den
USA in die EU bzw. umgekehrt importiert werden,
nicht mehr allzu viel Spielraum nach unten gibt, liegt
der Schwerpunkt der Verhandlungen bei den nichtta-
rifären Handelshemmnissen.
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Nichttarifäre Handelshemmnisse
Nichttarifäre Handelshemmnisse sind Vorschriften
eines Staates bzw. eines Staatenbundes wie der EU,
die Produkte oder Dienstleistungen erfüllen müssen,
damit sie in diesem Staat verkauft bzw. angeboten
werden dürfen. Dabei handelt es sich beispielswei-
se um technische Bestimmungen für Maschinen
oder Anlagen, um Sicherheitsstandards und Abgas-
normen in der Automobilindustrie, um sanitäre oder
phytosanitäre Maßnahmen in der Landwirtschaft
(Standards zur Lebensmittelsicherheit), um Zertifizie-
rungen, Verfahrenszulassungen oder Produktzulas-
sungen, vor allem für KFZ, Chemikalien, Kosmetik-
Produkten, Textilien oder pharmazeutische Produkte.
Aber auch Ausbildungsvoraussetzungen für die Er-
bringung von Dienstleistungen können nichttarifäre
Handelshemmnisse darstellen.
Den Großteil der Wachstumsgewinne, die durch das
Abkommen erreicht werden sollen, glaubt die Kom-
mission durch die Eliminierung oder Reduktion dieser
nichttarifären Handelshemmnisse auf beiden Seiten
zu erreichen. Dabei gibt es in der Regel zwei Mög-
lichkeiten, entweder durch Harmonisierung oder mit-
tels gegenseitiger Anerkennung dieser Regelungen.
Harmonisierung bedeutet, dass die EU und die USA
sich auf gemeinsame Vorschriften und Standards ei-
nigen, was einen hohen Verhandlungsaufwand und
legistische Veränderungen sowohl in den USA als
auch in Europa bedeuten würde. Dieser Weg ist da-
her unrealistisch und man dürfte sich eher auf eine
wechselseitige Anerkennung der eigenen Vorschrif-
ten in diversen Bereichen einigen.
Dies würde zum Beispiel bedeuten, dass ein Pro-
dukt, welches in den USA zugelassen ist, automa-
tisch auch in der EU zugelassen wäre. Oder eine
Ausbildungsvoraussetzung zur Ausübung eines be-
Kitikerinnen und Kritiker des Freihandelsabkommens TTIP befürchten, dass Verbraucherschutzstandards, etwa bei Lebens-
mitteln, dadurch gefährdet sein könnten. In den USA sind etwa gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zulässig.
cc Aftab Uzzaman
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vgl. Hillary John, Rosa Luxemburg Stiftung: The Transatlantic Trade and Investment Partnership – a charter for deregulation, an attack
on jobs, an end to democracy, Februar 2014, S. 10 f.