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AK

Infoservice

www.arbeiterkammer.at

Darüber hinaus überwachen die Arbeitsinspektorate die Einhaltung

der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Dies geschieht vor allem in Form

von regelmäßigen (un)angemeldeten Kontrollen der Betriebe. Sie kön-

nen als staatliche Aufsichtsbehörde hierzu Auflagen und Bedingungen

mittels Bescheid erteilen.

Grundsätzlich ist die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber

für die menschengerechtere Gestaltung der Arbeit verant-

wortlich.

In der Praxis sieht es oft anders aus. Deshalb stehen innerbetrieblich

Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie außerbetrieb-

lich Gewerkschaft und Arbeiterkammer zur Beratung und Unterstüt-

zung für die ergonomisch richtige Gestaltung von Arbeitsplätzen zur

Verfügung.

Weiter Informationen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmern finden Sie auch auf

www.svp.at

und

www.gesundearbeit.at

.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 82a Abs. 5

Zumindest im Ausmaß der restlichen 25vH der jährlichen

Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach Gefährdungs-

und Belastungssituation … sonstige geeignete Fachleute,

insbesondere jedoch Arbeitspsychologen

zu be-

schäftigten.