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det werden. Diese Abmahnungen werden in der Regel per Post verschickt,
in jüngerer Zeit aber auch gerne vorab per E-Mail zugestellt. Inhaltlich
bestehen diese Schreiben aus einer Aufforderung innerhalb bestimmter
Frist eine konkrete Rechtsverletzung zu unterlassen, Schadenersatz so-
wie Anwaltskosten zu zahlen und eine beiliegende (vorformulierte) Unter-
lassungserklärung abzugeben, damit auf weitere rechtliche Schritte sowie
auf etwaige weitere Forderungen verzichtet wird. Wichtig ist, dass in ih-
ren Rechte verletzte Rechteinhaber auch direkt klagen können und
keine
Verpflichtung zur Abmahnung
besteht.
12.2 Reaktionsmöglichkeiten, Umgang mit Unterlassungs- und Ver-
pflichtungserklärung.
Abmahnungen sind auf keinen Fall zu ignorieren. Vielmehr ist zuerst zu
prüfen, ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich zurechenbar ist,
oder zB eine Namensverwechslung vorliegt bzw. der Internetanschluss
mit mehreren Personen geteilt wird und so eine direkte Zurechnung
schwierig ist. Bei Unklarheiten sollte man sich direkt an eine Konsumen-
tenschutzeinrichtung wenden, die auch einen Überblick über aktuelle
„Abmahnungs-Betrüger“
haben und hier rasch weiterhelfen können.
Konsumenten mit Wohnsitz in Österreich können sich in diesem Zusam-
menhang bei Beschwerden gegen Unternehmen mit Sitz in einem Mit-
gliedsland der EU, wenn die Beschwerde Fragen des E-Commerce- oder
Internetrechts, des Telekommunikations-, Datenschutz-, Urheber- oder
Markenrechts (in Zusammenhang mit der Internetnutzung) oder Proble-
me mit dem Missbrauch von Mehrwert-SMS-Diensten an den Interne-
tombudsmann
(http://www.ombudsmann.at/) wenden. Diese Institution
bietet auch die Möglichkeit einer
kostenlosen Streitschlichtung
, solan-
ge kein gerichtliches Verfahren anhängig ist und bereits erfolglos versucht
wurde Kontakt mit dem Beschwerdeverursacher aufzunehmen um das
Problem zu lösen.
Zeigt sich die Abmahnung als berechtigt, sind der Umfang der Unterlas-
sungserklärung und die Höhe der Kosten zu überprüfen. Diese Parameter
sind abstrakt schwer abzuschätzen; in der Regel besteht bei den Kosten
Verhandlungspotential und auch die Unterlassungserklärungen sind oft
überbordend, indem überhöhte Vertragsstrafen für zukünftige Verletzun-
gen oder zu weit formulierte Verpflichtungen enthalten.