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AK Infoservice

KonsumentInnen, die sich gesund ernährenmöchten, achten immer öfter auf

die Lebensmittelkennzeichnung der Produkte: E-Nummern sind unbeliebt

und Zusatz- oder Farbstoffe gelten als überflüssig und ungesund. Unter-

nehmen, die von diesem Boom profitieren möchten, setzen oft sogenanntes

„Clean-Labeling“

ein: Bezeichnungen wie

„ohne Zusatzstoffe“, „ohne

künstliche Geschmacksverstärker“

oder

„mit natürlichen Aromen“

suggerieren ein natürliches, gesundes Produkt von hoher Qualität. Den

KonsumentInnen bleibt aber oft verborgen, dass sich dahinter Zusätze ver-

stecken, die gar nicht so natürlich sind. Andererseits werden mit den positiv

besetzten Angaben womöglich andere unerwünschte Zutaten überspielt:

So kann es sein, dass ein Lebensmittel „ohne Fett“ besonders viel Zucker

enthält.

Das steckt dahinter:

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Aromen werden eingesetzt, um den Geschmack zu intensivieren oder

sogar gänzlich nachzuahmen.

„Natürliche Aromen“

müssen von einem

natürlichen Rohstoff stammen, das heißt aber nicht, dass sie aus der abge-

bildeten Frucht gewonnen werden. Grundlage kann ein tierischer, pflanz-

licher oder mikrobieller Ausgangsstoff wie die erwähnten Schimmelpilze

sein. Der Geschmack nach Himbeeren im Joghurt etwa kann aus Holz-

spänen erzeugt werden.

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Farbstoffe werden eingesetzt, um das Produkt besonders ansehnlich

erscheinen zu lassen – sowerden vieleWaren noch nachgefärbt: Käse wird

gelber, Oliven schwarzer… Produkte mit der Bezeichnung

„ohne (künst-

liche) Farbstoffe“

erwecken den Eindruck, dass die Färbung rein aus den

Zutaten kommt (z.B. Erdbeerjoghurt ist aufgrund der Erdbeeren rot). In

Wahrheit werden färbende Lebensmittelzutaten aus Obst- oder Gemüse-

konzentraten eingesetzt, um die Farbintensität zu verstärken – wie Karot-

tenkonzentrate, schwarze Johannisbeere, Rettich, Zitrone, Spinat oder

Gelbwurz.

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„Ohne Geschmacksverstärker“

wird oft eingesetzt, da Geschmackver-

stärker vor allemmit dem in Verruf geratenen Glutamat assoziiert wird. Die

Mehrheit der Lebensmittel wird jedoch mit anderen geschmacksverstär-

kenden Zutaten wie etwa Hefeextrakten versehen. Hefeextrakt enthält von

Natur aus Glutamat und gilt als Geschmacksverstärker, muss aber nicht

als solcher deklariert werden. Geschmacksverstärker werden vor allem

bei herzhaften Produkten wie Chips, Tiefkühlkost oder Wurst eingesetzt.