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AK Infoservice

Auch hier wird die Unsicherheit vieler KonsumentInnen ausgenützt: So wird

etwa Hartkäse, der von Natur sehr wenig Laktose enhält, extra mit diesem

Logo versehen. Viele Menschen vertragen trotz einer Laktoseunverträglich-

keit Milchzucker in bestimmten Mengen und müssen nicht komplett auf

laktosehältige Produkte verzichten.

2.2 Weniger Inhalt – mehr vom Nichts

Kennen Sie das Gefühl, scheinbar für Luft bezahlt zu haben, weil in der

Verpackung weniger vom Produkt als angenommen ist? Im deutschen

Eichgesetz ist geregelt, dass Verpackungen keine größeren Füllmengen

vortäuschen dürfen, als Richtwert gelten 30%. In Österreich gibt es keine

ähnliche Vorschrift, jedoch können hier auf Basis des Gesetzes gegen

unlauteren Wettbewerb rechtliche Schritte zur Unterlassung von Mogelpa-

ckungen eingeleitet werden. Allerdings gibt es keine klaren Bestimmungen,

wann es sich um eine Mogelpackung handelt, eine konkrete Handhabe ist

daher schwierig.

Mit der Verpackung können KonsumentInnen in die Irre geführt werden,

wenn von außen nicht ersichtlich ist, wieviel Inhalt sich tatsächlich in der

Packung befindet. Gewichtsangaben sind zwar ein Hinweis darauf, aller-

dings ist die Einschätzung für KonsumentInnen oft schwierig. Psycholo-

gisch gesehen wirkt der visuelle Eindruck der Verpackungsgröße viel stärker

als eine abstrakte Zahl.