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Schlichtungsstellen

Dies sind Verwaltungsbehörden, die in einigen Gemeinden (Wien,

Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, Graz, Leoben, Mürzzuschlag,

St. Pölten, Stockerau, Neunkirchen) eingerichtet sind und für die meisten

Streitigkeiten in Mietrechtsangelegenheiten zuständig sind.

In diesen Gemeinden sind Anträge in vielen mietrechtlichen Angelegen-

heiten nach dem WGG oder MRG zuerst dort einzubringen, ansons-

ten gleich bei den Bezirksgerichten. Ist man mit der Entscheidung der

Schlichtungsstelle nicht einverstanden, oder wenn das Verfahren dort be-

reits länger als drei Monate dauert und man nicht auf die Entscheidung

der Schlichtungsstelle warten möchte, kann man das Bezirksgericht zur

Entscheidung anrufen.

In Innsbruck ist für alle wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nach dem

WGG die Schlichtungsstelle und Parifizierungsstelle, Maria-Theresien-

Straße 18, 6020 Innsbruck (Tel.: 0512/5360-2160) zuständig.

Außerstreitverfahren

Bei fast allen Rechtsstreitigkeiten im Bereich des WGG und MRG han-

delt es sich auch um ein besonderes Verfahren. Im Unterschied zu den

üblichen Zivilprozessen (zB wegen Schadenersatz nach einem Autounfall

oder wegen Vertragsverletzung) sind viele mietrechtliche Angelegenheiten

im sogenannten Außerstreitverfahren abzuhandeln. Die Besonderheiten

des Verfahrens werden am Ende dieser Broschüre ausführlich erläutert.