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Schlichtungsstellen
Dies sind Verwaltungsbehörden, die in einigen Gemeinden (Wien,
Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, Graz, Leoben, Mürzzuschlag,
St. Pölten, Stockerau, Neunkirchen) eingerichtet sind und für die meisten
Streitigkeiten in Mietrechtsangelegenheiten zuständig sind.
In diesen Gemeinden sind Anträge in vielen mietrechtlichen Angelegen-
heiten nach dem WGG oder MRG zuerst dort einzubringen, ansons-
ten gleich bei den Bezirksgerichten. Ist man mit der Entscheidung der
Schlichtungsstelle nicht einverstanden, oder wenn das Verfahren dort be-
reits länger als drei Monate dauert und man nicht auf die Entscheidung
der Schlichtungsstelle warten möchte, kann man das Bezirksgericht zur
Entscheidung anrufen.
In Innsbruck ist für alle wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nach dem
WGG die Schlichtungsstelle und Parifizierungsstelle, Maria-Theresien-
Straße 18, 6020 Innsbruck (Tel.: 0512/5360-2160) zuständig.
Außerstreitverfahren
Bei fast allen Rechtsstreitigkeiten im Bereich des WGG und MRG han-
delt es sich auch um ein besonderes Verfahren. Im Unterschied zu den
üblichen Zivilprozessen (zB wegen Schadenersatz nach einem Autounfall
oder wegen Vertragsverletzung) sind viele mietrechtliche Angelegenheiten
im sogenannten Außerstreitverfahren abzuhandeln. Die Besonderheiten
des Verfahrens werden am Ende dieser Broschüre ausführlich erläutert.