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RBEIT
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R
ECHT
10
Nr. 83, März 2016
Infopflicht über
Vollzeitstellen
ZU TEILZEIT
NEUES
AK verhalf zu 1.600 Euro
Weniger Arbeit,
weniger Geld?
So nicht.
Bei schlechter Auftragslage
darf der Chef nicht weniger zahlen.
S
eit Jahresanfang müssen Firmen
ihre Teilzeitbeschäftigten vorab über
offene Stellen mit mehr Stunden oder
eine Vollzeitstelle informieren. Diese sol-
len die Möglichkeit haben, ihr Stunden-
ausmaß zu erhöhen. Damit wurde eine
AK Forderung erfüllt.
Wer über längere Zeit die Arbeitszeit
reduziert hat oder sich eine Stelle mit
einer anderen Teilzeitkraft teilt, hat es oft
schwer, wieder Stunden aufzustocken
oder Vollzeit zu arbeiten. Besonders
Frauen, die nach der Elternteilzeit wie-
der voll einsteigen wollen, sind davon
betroffen.
Durch das neue Informationsrecht für
Teilzeitbeschäftigte kann es für Betrof-
fene jetzt leichter werden, die Stunden
aufzustocken oder wieder zu Vollzeitar-
beit zurückzukehren.
Übrigens: In Tirol arbeitet jede zweite
Beschäftigte in Teilzeit.
Verletzen Arbeitgeber diese Infor-
mationspflicht, müssen sie mit einer
Geldstrafe von bis zu 436 Euro rechnen.
arbeiterkammer.at
BEI SCHIEFLAGE
AKTIVIEREN:
Vom Arbeitsrecht bis zum Thema Wohnen, von Karenzfragen
bis zu gerechten Preisen: Die AK ist für Sie da. Alles, was
Arbeitnehmer brauchen, auf
arbeiterkammer.at
Vom Arbeitsrecht bis zum Thema Wohnen, von Karenzfragen
bis zu gerechten Preisen: Die AK ist für Sie da.
ll s, was Arbeitnehmer brauchen, auf
ak-tirol.com
D
ie Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer sind im Arbeitsleben die
wirtschaftlich Schwächeren. Der Druck
auf die Beschäftigten steigt ständig.
Trotzdem gilt immer: Es muss gerecht
zugehen! Wenn Sie einmal in eine
Schieflage geraten, dann ziehen Sie den
Notgriff und lassen Sie sich von Ihren AK
Expertinnen und Experten helfen. Was
einer alleine nicht schafft, das schafft
die Kraft von mehr als drei Millionen
Beschäftigten. Rat und Hilfe, Schutz und
Unterstützung bekommen Sie von Ihrer
Arbeiterkammer Tirol! Rufen Sie an unter
0800/22 55 22 oder kommen Sie vorbei.
G
enaue Arbeitszeitaufzeichnungen
sind die Grundlage für die Kontrolle
der Auszahlungen von Mehr- und Über-
stunden. Deshalb sollten die Arbeitszeiten
immer selbst dokumentiert und dabei
auch festgehalten werden, was man in
dieser Zeit gemacht hat. Am besten jeden
Tag die geleisteten Arbeitszeiten inklusive
Pausen notieren und auch regelmäßig
die Lohnabrechnung kontrollieren. Unter
ak-tirol.com finden Sie Vorlagen für Ar-
beitszeitaufzeichnungen zumDownload
oder Ausdrucken und elektronisch gibt es
den Zeitspeicher auch fürs Smartphone
unter ak-zeitspeicher.at
Bei Schieflage
Notgriff ziehen
Arbeitszeiten
immer notieren
T
homas war vier Jahre in
einem renommierten Betrieb
als Monteur beschäftigt. Er
war besonders interessiert,
fleißig und tüchtig. Sein Chef bot
ihm an, heikle Planungsaufgaben
zu übernehmen. Dafür werde er
befördert und besser entlohnt. Der
Arbeitgeber bezahlte Thomas einen
CAD-Kurs (technisches Zeichnen).
Thomas machte den Kurs. Doch das
Verhältnis zwischen seinem Chef
und ihm verschlechterte sich. Das
Arbeitsverhältnis wurde beendet.
Als Thomas die Endabrechnung
erhielt, staunte er nicht schlecht.
Da waren doch glatt 1.615 Euro für
die Kurskosten abgezogen. Rück-
ersatz von Ausbildungskosten, er-
klärte der Ex-Chef Thomas auf sein
Nachfragen lapidar. Das sei alles
rechtens. Außerdem hätte er Tho-
mas noch mehr Geld abziehen kön-
nen, da dieser ja wegen des Kurses
mehrmals früher den Arbeitsplatz
verlassen habe.
Hilfe von der AK.
Das wollte
Thomas so nicht akzeptieren. Er
wandte sich an die AK Telfs. Nach
mehreren Schreiben bezahlte der Ar-
beitgeber die 1.615 Euro wieder an
seinen früheren Mitarbeiter zurück.
Denn Ausbildungskosten dürfen nur
dann zurück-
verlangt wer-
den,
wenn
dies schrift-
lich verein-
bart wurde.
Und das war
nicht der Fall. Thomas war froh
um die professionelle Hilfe der AK
Telfs.
Rechtlich klar geregelt.
Im-
mer wieder kommt es bei Jobwech-
sel zu derartigen Rückforderungen
von Ausbildungskosten. Dies muss
jedoch zwingend schriftlich ver-
einbart sein. Seit heuer gibt es bei
neuen Arbeitsverträgen rechtliche
Verbesserungen: Hat der Arbeit-
geber eine Ausbildung finanziert,
kann er die Kosten nur noch vier
Jahre lang zurückfordern. Neu ist
auch, dass die Summe Monat für
Monat niedriger wird. Bisher war
es zulässig, ein volles Jahr verstrei-
chen zu lassen, bevor eine Min-
derung eintrat. Bleibt zu hoffen,
dass es mit den neuen Regelungen
für den Arbeitgeber nicht mehr so
leicht ist, Beschäftigte unter Druck
zu setzen, die den Ar-
beitgeber wech-
seln wollen.
Das hat sich
gelohnt.
Zuerst
Kurskosten voll
verrechnet, dann
diese mit Hilfe
der AK wieder zu-
rückbekommen.
Erfolg.
Häufig fordern Arbeitgeber bei einem Jobwechsel von Mitarbeitern die
Ausbildungskosten zurück. Doch nicht immer sind sie im Recht. Das zeigt ein Fall.
M
arlies arbeitete zwei Mo-
nate als Hilfskraft in ei-
ner Pizzeria. Mit ihrem
Chef war eine 30-Stun-
den-Woche vereinbart, die auf 5 Tage
verteilt werden sollte. Aber es kam
ganz anders. Marlies wurde leider
wöchentlich nicht für die vereinbarte
Zeit eingeteilt, sondern weniger. Der
Grund dafür: Offenbar war für sie
zu wenig Arbeit da.
Als Marlies die Abrechnung
erhielt, musste sie feststel-
len, dass lediglich die gear-
beiteten Stunden ausbezahlt
wurden, aber nicht die verein-
barten 30 Stunden pro Woche.
Das sah sie jetzt aber nicht ein.
Sie erkundigte sich in
der AK Lienz und
fragte nach, ob dies
erlaubt sei. Sicher
nicht, klärte sie der Ju-
rist auf und teilte dies auch
gleich dem Ex-Chef von Marlies mit.
Eine 30-Stunden-Woche wurde ver-
einbart und das ist auch einzuhalten.
Denn der Arbeitgeber trägt das Ri-
siko, wenn zu wenig oder gar keine
Arbeit zu leisten ist. Eine schlechte
Auftragslage kann nicht dem Be-
schäftigten angelastet werden.
Übrigens: Der Arbeitgeber
darf seine Mitarbeiter
auch nicht zwingen, in
dieser Zeit Urlaub zu
nehmen oder Zeit-
ausgleich zu ver-
brauchen. Dazu bedarf
es immer einer beider-
seitigen Vereinbarung.
Auch der Ex-Chef
von Marlies sah das
ein. Zwei Wochen
später bekam sie das
ihr noch zustehende
Geld, immerhin mehr
als 200 Euro.
Foto: Edyta Pawlowska/Fotolia.com
Foto: auremar/Fotolia.com