A
RBEIT
&
R
ECHT
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Nr. 83, März 2016
Infos
Details zur Entgeltfortzahlung, die
Regelungen bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten sowie bei Wieder-
erkrankung liefert die AK Broschüre
„Entgeltfortzahlung im Krankenstand“
.
Anfordern unter 0800/22 55 22 –1432
oder herunterladen auf ak-tirol.com
Kein Hals- und Beinbruch
Ausgefallen.
Zur Krankheit kommen meist die Sorge um den Arbeitsplatz und rechtliche Fragen wie:
Wem muss ich was melden, wie lange gibts Weiterbezahlung bzw. Krankengeld? Hier die Antworten.
W
enn Sie krank sind und nicht
arbeiten gehen können, müssen
Sie sofort ihremArbeitgeber Bescheid
geben. Das ist in den meisten Fällen ein
Anruf in der Firma, am besten gleich
zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Tun
Sie das nicht, bekommen Sie für die
Tage ohne Meldung auch kein Geld! In
manchen Firmen ist für die ersten drei
Krankenstandstage keine Bestätigung
von Krankenkasse oder Arzt erforderlich.
Ihr Arbeitgeber kann sie aber auch vom
ersten Tag an verlangen.Wenn Sie die
Regelung in IhremUnternehmen nicht
kennen, gehen Sie am besten gleich zum
Arzt und lassen Sie sich krankschreiben.
Dann gibts kein Problem.
A
rbeitgeber haben das Recht, eine
Krankenstandsbestätigung von
Ihnen zu verlangen – auch für einen
nur eintägigen Krankenstand. In
dieser Bestätigung muss zwar die
Ursache für die Arbeitsunfähigkeit
angeführt sein, damit ist aber nicht die
Diagnose gemeint! Sie müssen nicht
sagen, woran Sie leiden. Das ist Ihre
Privatangelegenheit. Eine Krankmel-
dung enthält folgende Informationen:
Seit wann sind Sie krank? Wie lange
wird der Krankenstand voraussichtlich
dauern? Sind Sie durch eine Krank-
heit arbeitsunfähig oder durch eine
Berufskrankheit, einen Arbeits- oder
Freizeitunfall?
Firma gleich Bescheid geben
Unbedingt Bestätigung bringen
Das liebe Geld
W
enn Ihr Anspruch auf Weiterbe-
zahlung durch den Arbeitgeber
ausgeschöpft ist, springt die Kranken-
kasse ein und Sie erhalten – auf Antrag
– Krankengeld. Bekommen Sie nur noch
die Hälfte des Entgelts vomArbeitgeber,
gibt es das halbe Krankengeld. Das
Krankengeld ist niedriger als das Entgelt:
Es beträgt zuerst 50 Prozent und ab dem
43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 60 Prozent
der Bemessungsgrundlage. Das ist der
letzte volle Bruttomonatslohn plus aller
Zuschläge, Überstunden und anteiligem
Urlaubs- undWeihnachtsgeld.
Krankengeld gibt es grundsätzlich
höchstens 26Wochen, bei Vorliegen be-
stimmter Vorversicherungszeiten ein Jahr.
DAS SPART ÄRGER
WAS IST, WENN...
DAS IST WICHTIG
W
enn es Konflikte am Arbeitsplatz
gibt, steht den Beschäftigten
eine schlagkräftige juristische
Einsatztruppe zur Seite. 40
Arbeitsrechts-Profis der AK Tirol in
Innsbruck und den acht Bezirks-
kammern kümmern sich um
Ihre Probleme. Quer durch alle Be-
reiche des Arbeitsrechts gehen die
Fragen: Von Lohnabrechnung über
Krankenstand und Pflegefreistellung
bis hin zu Überstunden, Kündigung und
Entlassung. Meist genügt schon ein Anruf.
Drei Viertel der Ratsuchenden erhalten gleich
am Telefon die gewünschte Auskunft: Rasch und
kompetent. Wenn es kompliziert wird, am besten
persönlich vorbei kommen. Dann heißt es, die Sach-
und Rechtslage genau prüfen, Ansprüche kontrol-
lieren und neu berechnen, schreiben, intervenie-
ren, verhandeln. Beruhigend zu wissen: Im Notfall
steht die AK auch vor Gericht kostenlos zur Seite.
D
ie Grippewelle hat auch
Karla erwischt. Sie ist wie
erschlagen: Fieber, Hus-
ten und Schnupfen. Sie
kann heute nicht in die Arbeit. Da
hilft nur eins. Sofort bei der Fir-
ma melden, ab zum Arzt und sich
eine Krankmeldung besorgen. Wer
krank ist, hat ein Recht auf Entgelt-
fortzahlung bzw. Krankengeld.
Entgeltfortzahlung.
Grundsätz-
lich gilt: Wenn Sie krank werden,
muss Ihnen der Arbeitgeber das
Entgelt weiterbezahlen. Entgelt ist
nicht nur Lohn und Gehalt. Auch
regelmäßige Überstunden oder die
meisten Zulagen, im Durchschnitt
gerechnet, gehören dazu. Wie lange
bezahlt werden muss, hängt dann
davon ab, wie lange man schon im
Betrieb beschäftigt ist. Bei Krank-
heit oder Unglücksfall besteht ein
Anspruch auf Weiterzahlung des
vollen Lohnes für sechs Wochen
(Grundanspruch) und des halben
Entgelts für weitere vier Wochen.
Das heißt, zuerst muss die Firma
das Entgelt voll zahlen, später zur
Hälfte. Danach gibt es Krankengeld
(siehe rechts unten). Wenn bei An-
gestellten mehrere Erkrankungen
zusammenkommen, sind die Re-
gelungen sehr kompliziert. In sol-
chen Fällen am besten bei den AK
Arbeitsrechts-Experten nachfragen.
Kündigung.
Arbeitnehmer kön-
nen auch während des Kranken-
standes gekündigt werden. Dabei
sind aber dieselben Kündigungs-
fristen und -termine einzuhalten, die
auch sonst gelten. Manche Arbeit-
geber glauben jedoch, dass sie kein
Entgelt zahlen müssen, wenn sie
kranke Mitarbeiter kündigen.
Das stimmt nicht. Der Arbeit-
geber muss im Kranken-
stand das Entgelt
trotzdem weiter-
zahlen, wenn er
kündigt oder
den Mitarbeiter unbegründet vor-
zeitig entlässt.
Achtung, „einvernehmlich“.
Oft schlagen Arbeitgeber den er-
krankten Arbeitnehmern eine ein-
vernehmliche Lösung während des
Krankenstandes vor – zum Teil mit
der Zusage, sie nach der Genesung
wieder einzustellen. Der Grund: Bei
einer einvernehmlichen Auflösung
muss der Arbeitgeber kein Entgelt
mehr zahlen. Manche Arbeitgeber
sehen darin die Chance, sich Geld
zu ersparen. Eine einvernehmliche
Auflösung während des Kran-
kenstandes bringt aber für Sie
als Beschäftigten große
Nachteile: Sie erhalten
statt des Entgelts das
Krankengeld von
der Gebietskran-
kenkasse – und
das ist deutlich
weniger!
Die
Gebietskranken-
kasse kann sich
außerdem wei-
gern, auf diese un-
zulässige Weise den Krankenstand
zu finanzieren. Im schlimmsten Fall
bekommen Sie dann gar kein Geld.
Mehr Schutz.
Die AK schlägt
Verbesserungen für Beschäftigte
im Krankenstand vor, etwa einen
Kündigungsschutz für jene, die
durch die Arbeit krank geworden
sind. Eine einvernehmliche Auf-
lösung im Krankenstand soll nur
nach Beratung durchAK oder ÖGB
möglich sein. Eine einvernehmliche
Auflösung darf auch nicht zum Ent-
fall der Entgeltfortzahlungspflicht
und somit zur Kostenübertragung
auf die Krankenkassen führen, was
derzeit häufig festzustellen ist.
Mehr Schutz.
Die AK schlägt
Verbesserungen
für Beschäftigte im
Krankenstand vor.
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Ihre AK Hotline
zum Thema
Arbeitsrecht:
0800/22 55 22
DW 1414
Geschafft hat er´s,
geholfen hat die AK!