Das Kreuz mit den Scheinen
Augen auf.
Gutscheine
haben sich in den letzten
Jahren zu einem Megatrend
entwickelt, dennoch ist
Vorsicht angesagt: Vor
allem bei Verfallsfristen
kommt es immer wieder zu
Problemen. So auch im Fall
einer jungen Tirolerin, für die
ein Alpenrundflug fast zum
Alptraumrundflug geworden
wäre. Nur mit Hilfe der
AK gelang es, dass sich
der Wunsch der jungen
Frau doch noch erfüllte.
M
it Gutscheinen ist es so
eine Sache: Im Grunde
handelt es sich bei ih-
nen ja um einen Ver-
trauensvorschuss, den der Kunde
einem Unternehmen gibt. Denn
immerhin wird für eine Leistung
bezahlt, die man erst später in
Anspruch nimmt. Schön, wenn
dieses Vertrauen bestätigt wird.
Nicht so schön, wenn der Unter-
nehmer später nichts mehr leisten
will. Und das, obwohl er das Geld
für den Gutschein längst erhalten
hat – oder für die Einlösung sogar
noch zusätzlich Geld fordert, wie
im Fall einer jungen Tirolerin.
Flug nach Nirgendwo.
Den
Stein ins Rollen brachte die Mut-
ter der jungen Frau, die sich an
die Konsumentenschützer der AK
Tirol wandte. Der Grund: Ihre
Tochter hatte um mehrere hundert
Euro einen Gutschein für einen
Rundflug erworben. Nun weigerte
sich das Flugunternehmen jedoch,
den Gutschein einzulösen. Für das
Unternehmen war klar – die auf
dem Gutschein aufgedruckte Ein-
lösefrist war überschritten. Zwar
kannte die junge Frau diese Frist,
womit sie jedoch nicht rechnen
konnte, war ein Freizeitunfall, bei
dem sie sich kurz nach dem Kauf
schwer verletzte.
Vorerst hatte sich der erhoffte
Traum vom Fliegen in einen Alp-
traum gewandelt: Mehrere Opera-
tionen folgten, dann langwierige
Therapien. An einen normalen Ta-
gesablauf war monatelang nicht zu
denken, geschweige denn an einen
Rundflug.
Nachdem sie sich erholt hatte,
wollte sie sich endlich den ur-
sprünglichen Rundflug-Wunsch
erfüllen. Doch das Flugunter-
nehmen machte ihr einen Strich
durch die Rechnung: Der Gut-
schein wurde abgelehnt. Auch die
Hinweise auf Verletzung, lange
Rekonvaleszenzzeit und auf den
doch längst im Vorhinein bezahl-
ten Kaufpreis halfen nicht. Der
Unternehmer verwies auf die Gül-
tigkeit des Gutscheins von exakt
einem Jahr ab Ausstellung. Für ihn
war der Unfall „eben Pech“. Aber
damit nicht genug: Er forderte zu-
dem noch eine Nachzahlung von
mehr als einhundert Euro – denn
nur so wäre es noch möglich, den
Gutschein einzulösen.
Klarer Fall für Experten.
Die
Konsumentenschützer der AK Ti-
rol erkannten jedoch schnell, dass
sich der Unternehmer nicht so
leicht seiner Verantwortung ent-
ledigen konnte. Sie intervenierten
und wiesen auf die höchstgericht-
liche Rechtsprechung hin. Nach
dieser ist jede sachlich unge-
rechtfertigte Nichteinlösung eines
Gutscheins ebenso unzulässig,
wie die zu kurze Befristung eines
erworbenen Gutscheins. So hat
der OGH zum Beispiel eine Frist
von zwei Jahren für Thermengut-
scheine als zu kurz eingestuft. Und
ist ein Gutschein mit einer nicht
zulässigen – weil eben zu kurzen –
Befristung versehen, so kann sich
ein Unternehmen nicht auf eine
solche Befristung berufen.
Wie auch in diesem Fall, denn
das Einschreiten der Arbeiterkam-
mer Tirol zeigte Wirkung: Die
junge Dame wird demnächst in die
Lüfte abheben. Denn das anfäng-
lich „abgehobene“ Verhalten des
Flugunternehmers wandelte sich
in Kundenorientierung und Ver-
ständnis.
Übrigens: Ein nicht befristeter
Gutschein gilt in Österreich 30
Jahre lang! Spätestens dann aller-
dings ist das ausgewiesene Recht
erloschen.
Foto: underdogstudios/Fotolia.com
AK Kolleg für
Gemeinderäte
Abschlussprüfer
dringend gesucht
U
mGemeinderäte zum Start mit dem
nötigen Rüstzeug auszustatten,
bietet die AK Tirol wieder
kostenlos
ihr
Gemeinderäte-Kolleg an. Dabei werden
Themen wie die Aufgaben der Gemeinde-
organe, Voranschlag, Rechnungsabschluss,
aber auch Eckpunkte des Tiroler Gemein-
de-Bezügegesetzes und Grundzüge des
Dienstrechts behandelt.
Osttirol:
27. und 28. Mai 2016 in der
AK Lienz
, Beda-Weber-Gasse 22
Oberland/Außerfern:
3. und 4. Juni in
der AK Imst
, Rathausstraße 1
Ibk. Land/Schwaz:
10. und 11. Juni im
AK
Bildungshaus Seehof
, Gramartstr. 10, Ibk.
Unterland:
17. und 18. Juni in der
AK Kufstein
, Arkadenplatz 2
Dauer:
Freitag von 14 bis 17 Uhr, Samstag
von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr.
Anmeldungen unter gemeinderatskolleg@
ak-tirol.com, Infos erhalten Sie unter Tel.
0800/22 55 22 – 1935.
D
ie AK Tirol sucht für folgende
Lehrberufe Arbeitnehmerbeisitzer für
Lehrabschlussprüfungen: Augenoptiker,
Bäcker, Berufsfotograf, Blumenbinder,
Bodenleger, Chemieverfahrenstechniker,
Einzelhandelskaufmann – Eisen- und
Hartwaren, Einzelhandelskaufmann –
Sportartikel, Fußpfleger, Gold- und Silber-
schmied, Hafner, Kälteanlagentechniker,
Kosmetiker, Labortechniker – Hauptmodul
Chemie,Maler,Medienfachmann-Medi-
endesign, Rauchfangkehrer, Restaurant-
fachmann, Technischer Zeichner, Tischler
und Zimmerer. Die Prüfer müssen über
eine fachliche Qualifikation verfügen, die
zumindest demNiveau einer Lehrab-
schlussprüfung aus dem Berufsbereich
der Ausbildung entspricht und müssen
den Beruf aktiv ausüben.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte direkt
mit der Jugendabteilung der Arbeiter-
kammer Tirol, 0800/22 55 22 – 1566 oder
jugend@ak-tirol.comin Verbindung.
I
m Reisebüro klang es noch
schön: ein Hotel in der
Türkei, bestens geeignet
für einen entspannten Ba-
deurlaub und vor allem mit aus-
gezeichneter Kinderbetreuung.
Doch vor Ort entpuppte sich der
erhoffte Traumurlaub von Fami-
lie E. als absolutes Ärgernis. Nicht
nur die groß angepriesene Kinder-
betreuung erwies sich als Flop, auch
die Nachtruhe war durch einen per-
manent lärmenden Stromgenerator
gestört. Die entnervten Tiroler rekla-
mierten und wandten sich an den Rei-
severanstalter, mit dürftigem Ergebnis:
Als Entschädigung wurde lediglich ein
Gutschein in Höhe von 80 Euro ange-
boten. Da ein solcher Gutschein ohne
Buchung einer neuen Reise jedoch
völlig wertlos ist, wandte sich Familie
E. an die AK Tirol. Mit Erfolg – nach
erfolgreicher Intervention konnte ein Er-
satzbetrag in Höhe von 570 Euro erstrit-
ten werden, natürlich in bar.
Schmutzige Überraschung.
Dass
Hotels nicht immer halten, was sie ver-
sprechen, ist leider kein Einzelfall, auch
nicht, wenn sie in Österreich liegen.
Diese Erfahrung mussten Reisende bei
einem Aufenthalt in einem Hotel in der
Salzburger Altstadt machen. Nach dem
Check-in verbrachten sie den restliche
Tag in der Stadt, erst spät am Abend
wurden die Zimmer bezogen. Schnell
zeigten sich erhebliche Sicherheits- und
Hygiene-Mängel: eine lose Steckdose
direkt beim Bett, Staub am Boden, Müll
von ehemaligen Gästen, Haare und
andere Verunreinigungen an der Bett-
wäsche, kurz: das Zimmer war offen-
sichtlich schon längere Zeit nicht mehr
gereinigt worden.
Späte Einsicht.
Trotz sofortiger Re-
klamation bei der Hotelleitung wurde
ein Zimmerwechsel verweigert. Die Ti-
roler traten daraufhin noch in der Nacht
die Heimreise an. Zudem weigerte sich
die Hotelleitung, den Zimmerpreis zu-
rückzuerstatten. Pikantes Argument:
Man hätte die Zimmer sofort beim
Check-in kontrollieren und die Mängel
reklamieren müssen. Dies ist jedoch
eine Fehleinschätzung.
Aus rechtlicher Sicht trifft den Kon-
sumenten nämlich keine derartig um-
fassende Rügepflicht. Deshalb kann er
auch zu einem späteren Zeitpunkt von
seinen gesetzlichen Gewährleistungs-
ansprüchen Gebrauch machen. Da das
Hotel von den Mängeln wissen musste,
ist es besonders unfair und auch recht-
lich unzulässig, eine Rückerstattung zu
verweigern.
Nach Intervention der AK Tirol zeigte
man sich jedoch einsichtig und bot ei-
nen höherwertigen Gutschein für eine
Übernachtung an, alternativ den sofor-
tigen Ersatz der gesamten Übernach-
tungskosten.
Reinster Reise-Horror
Reklamation.
Entpuppt sich der Urlaub als Reinfall, ist der Ärger groß.
Die AK verhalf nun erneut enttäuschten Reisenden zu ihrem Recht.
Achtung, Urlaubsfallen!
Oft erweisen sich
Angebote als Flop, und die AK interveniert.
GESUND LEBEN
INFOS
Macht Zucker
süchtig & krank?
F
akt ist: Obwohl der menschliche
Organismus Zucker benötigt, kön-
nen zu große Mengen sehr schäd-
liche Auswirkungen haben! Fakt ist
auch: Bestimmte Geschmacksrich-
tungen verführen zu übermäßigem
Essen – süß ganz besonders.Warum
das so ist und welche scheinbar
gesunden Lebensmittel problematisch
sind, erfahren Sie beim Infoabend
„Macht Zucker süchtig und krank?“
am
Dienstag, 15. März, ab 19 Uhr in der AK
Kitzbühel
. Dann klärt Apothekerin und
Nährstoffspezialistin Mag. Karin Hofinger
auf, welche Zuckerbomben sich hinter
verharmlosenden Produktbezeichnungen
verbergen können. Sie erörtert, ob wir
Konsumenten Gefahr laufen, in die
Zuckerfalle der Lebensmittelindus
trie zu tappen und spricht über den
Zusammenhang von Zuckerkonsum,
Übergewicht und Zuckerkrankheit.
Anm. erforderlich unter 0800/22 55 22
– 3252 oder
kitzbuehel@ak-tirol.com Foto:Michael Ludwigczak/Fotolia.com
K
ONSUMENT
&
R
ECHT
4
Nr. 83, März 2016
KURS ZUM START
KARRIERE MIT LEHRE