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Das Kreuz mit den Scheinen

Augen auf.

Gutscheine

haben sich in den letzten

Jahren zu einem Megatrend

entwickelt, dennoch ist

Vorsicht angesagt: Vor

allem bei Verfallsfristen

kommt es immer wieder zu

Problemen. So auch im Fall

einer jungen Tirolerin, für die

ein Alpenrundflug fast zum

Alptraumrundflug geworden

wäre. Nur mit Hilfe der

AK gelang es, dass sich

der Wunsch der jungen

Frau doch noch erfüllte.

M

it Gutscheinen ist es so

eine Sache: Im Grunde

handelt es sich bei ih-

nen ja um einen Ver-

trauensvorschuss, den der Kunde

einem Unternehmen gibt. Denn

immerhin wird für eine Leistung

bezahlt, die man erst später in

Anspruch nimmt. Schön, wenn

dieses Vertrauen bestätigt wird.

Nicht so schön, wenn der Unter-

nehmer später nichts mehr leisten

will. Und das, obwohl er das Geld

für den Gutschein längst erhalten

hat – oder für die Einlösung sogar

noch zusätzlich Geld fordert, wie

im Fall einer jungen Tirolerin.

Flug nach Nirgendwo.

Den

Stein ins Rollen brachte die Mut-

ter der jungen Frau, die sich an

die Konsumentenschützer der AK

Tirol wandte. Der Grund: Ihre

Tochter hatte um mehrere hundert

Euro einen Gutschein für einen

Rundflug erworben. Nun weigerte

sich das Flugunternehmen jedoch,

den Gutschein einzulösen. Für das

Unternehmen war klar – die auf

dem Gutschein aufgedruckte Ein-

lösefrist war überschritten. Zwar

kannte die junge Frau diese Frist,

womit sie jedoch nicht rechnen

konnte, war ein Freizeitunfall, bei

dem sie sich kurz nach dem Kauf

schwer verletzte.

Vorerst hatte sich der erhoffte

Traum vom Fliegen in einen Alp-

traum gewandelt: Mehrere Opera-

tionen folgten, dann langwierige

Therapien. An einen normalen Ta-

gesablauf war monatelang nicht zu

denken, geschweige denn an einen

Rundflug.

Nachdem sie sich erholt hatte,

wollte sie sich endlich den ur-

sprünglichen Rundflug-Wunsch

erfüllen. Doch das Flugunter-

nehmen machte ihr einen Strich

durch die Rechnung: Der Gut-

schein wurde abgelehnt. Auch die

Hinweise auf Verletzung, lange

Rekonvaleszenzzeit und auf den

doch längst im Vorhinein bezahl-

ten Kaufpreis halfen nicht. Der

Unternehmer verwies auf die Gül-

tigkeit des Gutscheins von exakt

einem Jahr ab Ausstellung. Für ihn

war der Unfall „eben Pech“. Aber

damit nicht genug: Er forderte zu-

dem noch eine Nachzahlung von

mehr als einhundert Euro – denn

nur so wäre es noch möglich, den

Gutschein einzulösen.

Klarer Fall für Experten.

Die

Konsumentenschützer der AK Ti-

rol erkannten jedoch schnell, dass

sich der Unternehmer nicht so

leicht seiner Verantwortung ent-

ledigen konnte. Sie intervenierten

und wiesen auf die höchstgericht-

liche Rechtsprechung hin. Nach

dieser ist jede sachlich unge-

rechtfertigte Nichteinlösung eines

Gutscheins ebenso unzulässig,

wie die zu kurze Befristung eines

erworbenen Gutscheins. So hat

der OGH zum Beispiel eine Frist

von zwei Jahren für Thermengut-

scheine als zu kurz eingestuft. Und

ist ein Gutschein mit einer nicht

zulässigen – weil eben zu kurzen –

Befristung versehen, so kann sich

ein Unternehmen nicht auf eine

solche Befristung berufen.

Wie auch in diesem Fall, denn

das Einschreiten der Arbeiterkam-

mer Tirol zeigte Wirkung: Die

junge Dame wird demnächst in die

Lüfte abheben. Denn das anfäng-

lich „abgehobene“ Verhalten des

Flugunternehmers wandelte sich

in Kundenorientierung und Ver-

ständnis.

Übrigens: Ein nicht befristeter

Gutschein gilt in Österreich 30

Jahre lang! Spätestens dann aller-

dings ist das ausgewiesene Recht

erloschen.

Foto: underdogstudios/Fotolia.com

AK Kolleg für

Gemeinderäte

Abschlussprüfer

dringend gesucht

U

mGemeinderäte zum Start mit dem

nötigen Rüstzeug auszustatten,

bietet die AK Tirol wieder

kostenlos

ihr

Gemeinderäte-Kolleg an. Dabei werden

Themen wie die Aufgaben der Gemeinde-

organe, Voranschlag, Rechnungsabschluss,

aber auch Eckpunkte des Tiroler Gemein-

de-Bezügegesetzes und Grundzüge des

Dienstrechts behandelt.

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AK Lienz

, Beda-Weber-Gasse 22

Oberland/Außerfern:

3. und 4. Juni in

der AK Imst

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Ibk. Land/Schwaz:

10. und 11. Juni im

AK

Bildungshaus Seehof

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Unterland:

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0800/22 55 22 – 1935.

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fachmann, Technischer Zeichner, Tischler

und Zimmerer. Die Prüfer müssen über

eine fachliche Qualifikation verfügen, die

zumindest demNiveau einer Lehrab-

schlussprüfung aus dem Berufsbereich

der Ausbildung entspricht und müssen

den Beruf aktiv ausüben.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte direkt

mit der Jugendabteilung der Arbeiter-

kammer Tirol, 0800/22 55 22 – 1566 oder

jugend@ak-tirol.com

in Verbindung.

I

m Reisebüro klang es noch

schön: ein Hotel in der

Türkei, bestens geeignet

für einen entspannten Ba-

deurlaub und vor allem mit aus-

gezeichneter Kinderbetreuung.

Doch vor Ort entpuppte sich der

erhoffte Traumurlaub von Fami-

lie E. als absolutes Ärgernis. Nicht

nur die groß angepriesene Kinder-

betreuung erwies sich als Flop, auch

die Nachtruhe war durch einen per-

manent lärmenden Stromgenerator

gestört. Die entnervten Tiroler rekla-

mierten und wandten sich an den Rei-

severanstalter, mit dürftigem Ergebnis:

Als Entschädigung wurde lediglich ein

Gutschein in Höhe von 80 Euro ange-

boten. Da ein solcher Gutschein ohne

Buchung einer neuen Reise jedoch

völlig wertlos ist, wandte sich Familie

E. an die AK Tirol. Mit Erfolg – nach

erfolgreicher Intervention konnte ein Er-

satzbetrag in Höhe von 570 Euro erstrit-

ten werden, natürlich in bar.

Schmutzige Überraschung.

Dass

Hotels nicht immer halten, was sie ver-

sprechen, ist leider kein Einzelfall, auch

nicht, wenn sie in Österreich liegen.

Diese Erfahrung mussten Reisende bei

einem Aufenthalt in einem Hotel in der

Salzburger Altstadt machen. Nach dem

Check-in verbrachten sie den restliche

Tag in der Stadt, erst spät am Abend

wurden die Zimmer bezogen. Schnell

zeigten sich erhebliche Sicherheits- und

Hygiene-Mängel: eine lose Steckdose

direkt beim Bett, Staub am Boden, Müll

von ehemaligen Gästen, Haare und

andere Verunreinigungen an der Bett-

wäsche, kurz: das Zimmer war offen-

sichtlich schon längere Zeit nicht mehr

gereinigt worden.

Späte Einsicht.

Trotz sofortiger Re-

klamation bei der Hotelleitung wurde

ein Zimmerwechsel verweigert. Die Ti-

roler traten daraufhin noch in der Nacht

die Heimreise an. Zudem weigerte sich

die Hotelleitung, den Zimmerpreis zu-

rückzuerstatten. Pikantes Argument:

Man hätte die Zimmer sofort beim

Check-in kontrollieren und die Mängel

reklamieren müssen. Dies ist jedoch

eine Fehleinschätzung.

Aus rechtlicher Sicht trifft den Kon-

sumenten nämlich keine derartig um-

fassende Rügepflicht. Deshalb kann er

auch zu einem späteren Zeitpunkt von

seinen gesetzlichen Gewährleistungs-

ansprüchen Gebrauch machen. Da das

Hotel von den Mängeln wissen musste,

ist es besonders unfair und auch recht-

lich unzulässig, eine Rückerstattung zu

verweigern.

Nach Intervention der AK Tirol zeigte

man sich jedoch einsichtig und bot ei-

nen höherwertigen Gutschein für eine

Übernachtung an, alternativ den sofor-

tigen Ersatz der gesamten Übernach-

tungskosten.

Reinster Reise-Horror

Reklamation.

Entpuppt sich der Urlaub als Reinfall, ist der Ärger groß.

Die AK verhalf nun erneut enttäuschten Reisenden zu ihrem Recht.

Achtung, Urlaubsfallen!

Oft erweisen sich

Angebote als Flop, und die AK interveniert.

GESUND LEBEN

INFOS

Macht Zucker

süchtig & krank?

F

akt ist: Obwohl der menschliche

Organismus Zucker benötigt, kön-

nen zu große Mengen sehr schäd-

liche Auswirkungen haben! Fakt ist

auch: Bestimmte Geschmacksrich-

tungen verführen zu übermäßigem

Essen – süß ganz besonders.Warum

das so ist und welche scheinbar

gesunden Lebensmittel problematisch

sind, erfahren Sie beim Infoabend

„Macht Zucker süchtig und krank?“

am

Dienstag, 15. März, ab 19 Uhr in der AK

Kitzbühel

. Dann klärt Apothekerin und

Nährstoffspezialistin Mag. Karin Hofinger

auf, welche Zuckerbomben sich hinter

verharmlosenden Produktbezeichnungen

verbergen können. Sie erörtert, ob wir

Konsumenten Gefahr laufen, in die

Zuckerfalle der Lebensmittelindus­

trie zu tappen und spricht über den

Zusammenhang von Zuckerkonsum,

Übergewicht und Zuckerkrankheit.

Anm. erforderlich unter 0800/22 55 22

– 3252 oder

kitzbuehel@ak-tirol.com Foto:Michael L

udwigczak/Fotolia.com

K

ONSUMENT

&

R

ECHT

4

Nr. 83, März 2016

KURS ZUM START

KARRIERE MIT LEHRE