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Liegt kein gültiger Beschluss einer Betriebsversammlung vor und trifft
der Betriebsrat eine zweckgemäße Verfügung über das Fondsvermö-
gen, ist diese Vorgangsweise zwar rechtswidrig, da der Betriebsrat für
die Fondsauflösung nicht zuständig ist, aber nicht strafbar.