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Infoservice
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fertigen, um dem Finanzamt gegenüber dieses Teilprotokoll auf Wunsch
vorlegen zu können.
Steuerrechtlich unbedenklich ist es, wenn dem Betriebsratsfonds Zuwen-
dungen vom Unternehmer zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen
zur Verfügung gestellt werden und der Betriebsrat frei über die weitere
Verwendung entscheiden kann. Werden vom Unternehmer allerdings Be-
träge an individuell bestimmte Personen oder Personengruppen über den
Betriebsratsfonds gezahlt (freiwillige Abfertigungen, Prämien, usw.), so
trifft grundsätzlich die Verpflichtung zur Abfuhr der Lohnsteuer weiterhin
den Unternehmer.
Zuwendungen des Betriebsratsfonds
an einzelne Arbeitnehmer des Betriebes
Solche Zuwendungen gelten im Einkommensteuerrecht als Einkünfte aus
nichtselbständiger Tätigkeit, die von Dritten (Betriebsratsfonds) gezahlt
werden. Hier gibt es allerdings einige Steuerbefreiungen: Zum Beispiel
sind Zuwendungen im Rahmen von sozialen Wohlfahrtsmaßnahmen an
alle Arbeitnehmer oder an objektiv bestimmte Gruppen im Regelfall steu-
erfrei (dazu gehören: Betriebsfeiern, Betriebsausflüge in angemessenem
Rahmen, das Zurverfügungstellen von Sportanlagen, Bibliotheken usw.).
Sowohl einmalige, wie auch laufende Zuwendungen, auch aus sozialen
Gründen (Kindergeld, soziale Unterstützungen, usw.) sind grundsätzlich
beim Arbeitnehmer steuerpflichtig. Der Betriebsratsfonds hat in diesen
Fällen keine Lohnsteuer einzubehalten, weil er nicht Dienstgeber ist. Je-
doch müsste der begünstigte Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklä-
rung bei seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben, wenn diese Bezüge samt
anderen Einkünften, die nicht aus unselbstständigen Tätigkeiten stammen
(Zinsen, Miet-, Pachteinkünfte, Nebeneinkünfte aus landwirtschaftlichem
Betrieb, usw.) im Jahr die Grenze von € 730,– übersteigen.
Vergütungen des Betriebsratsfonds an Betriebsräte
Zahlt der Betriebsratsfonds an Mitglieder des Betriebsrates Entschädi-
gungen und handelt es sich um reine Auslagenersätze (Aufbewahren der
Belege nicht vergessen), entsteht beim Betriebsrat diesbezüglich keine
Steuerpflicht.