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Verschiedene

Vertragsformen fürWGs

Allgemein gilt:

Der Vermieter sollte der Nutzung der Wohnung alsWG zustimmen.

Er entscheidet auch, wie er den Mietvertrag abschließen will: ob mit allen Bewohnern

als gleichberechtigte Hauptmieter zusammen oder mit einem einzigen Hauptmieter,

der mit den anderen WG-Bewohnern Untermietverträge schließen muss.

WG-Mietvertragsvariante 1:

Alle Mitglieder als Hauptmieter

Ein Mietvertrag mit allen Mitbewohnern als Hauptmieter wird von jedemWG-Mietglied unterschrieben.

Damit werden alle zu Mitmietern und sind gleichberechtigt. Sollte allerdings die Miete einmal nicht be-

zahlt werden, hat der Vermieter das Recht,

sich einen einzigen Mitmieter herauszupicken

und von

ihm die ganze offene Summe einzufordern

. Ob und wie dieser Mitmieter das Geld dann wieder

von den anderen Mitbewohnern bekommt, ist dem Vermieter egal.

Auszug undWechsel einzelner WG-Mitglieder

Möchte einer aus eurer WG ausziehen und aus dem Mietvertrag aussteigen, müssen sowohl alle

anderen Mitbewohner als auch der Vermieter zustimmen. Denn ihr habt den Vertrag alle gemeinsam

geschlossen. Da WGs aber meistens nicht ewig halten, ist es sinnvoll,

schon imMietvertrag festzu-

schreiben

, dass bei einem Auszug eines Mitbewohners er seine Mitmietrechte an die verbleibenden

WG-Mitglieder bzw. den neuen Mitbewohner abtreten kann. Davon muss man natürlich dann im Fall

des Falles den Vermieter verständigen, damit er über seine Vertragspartner informiert ist und dem

Wechsel zustimmt.

Wenn keine Abtretungsrechte im Mietvertrag vereinbart wurden, wird es schwierig.

Denn die ausziehenden Personen stehen ja weiterhin im ursprünglichen Miet-

vertrag. Wird dieser ohne Änderung weitergeführt, wären sie nach wie vor für die

Mietzahlung verantwortlich, auch wenn sie mittlerweile woanders wohnen. Damit der

Ausziehende aus dem Vertrag aussteigen kann (und auch für die Aufnahme einer ande-

ren Person in den Mietvertrag), müssen alle Mietvertragspartner einer entsprechenden

Änderung des Vertrages zustimmen – auch der Vermieter. Kann eine Vertragsänderung

nicht erreicht werden, dann einigt euch wenigstens untereinander klar über die Folgen

des Auszuges.