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WG-Mietvertragsvariante 3: Hauptmietverträge

über einzelne Zimmer mit Mitnutzungsrecht

an Gemeinschaftsräumen

Theoretisch kann ein Vermieter auch mit jedemWG-Mitglied einzeln einen

Mietvertrag über das Recht auf die ausschließliche Nutzung eines Zimmers und die ...

... Mitnutzung der Gemeinschaftsräume der Wohnung

wie Küche, Bad, WC, Vorzimmer abschließen. Damit ist jedes

WG-Mitglied Hauptmieter seines Zimmers und hat damit zusammen-

hängend das Recht auf Benutzung von Vorzimmer, Küche, Bad, WC

gemeinsam mit den anderen. Nachteil für die WG-Mitglieder ist

dadurch, dass sie kein Mitspracherecht haben, an wen ein frei

gewordenes Zimmer abgegeben wird.

In der Praxis wird diese Konstruktion selten angewendet.