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WG-Mietvertragsvariante 3: Hauptmietverträge
über einzelne Zimmer mit Mitnutzungsrecht
an Gemeinschaftsräumen
Theoretisch kann ein Vermieter auch mit jedemWG-Mitglied einzeln einen
Mietvertrag über das Recht auf die ausschließliche Nutzung eines Zimmers und die ...
... Mitnutzung der Gemeinschaftsräume der Wohnung
wie Küche, Bad, WC, Vorzimmer abschließen. Damit ist jedes
WG-Mitglied Hauptmieter seines Zimmers und hat damit zusammen-
hängend das Recht auf Benutzung von Vorzimmer, Küche, Bad, WC
gemeinsam mit den anderen. Nachteil für die WG-Mitglieder ist
dadurch, dass sie kein Mitspracherecht haben, an wen ein frei
gewordenes Zimmer abgegeben wird.
In der Praxis wird diese Konstruktion selten angewendet.